DE:Grenzen
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Grenzen in Deutschland
Verwaltungsgrenzen
- Achtung:
Konkrete Beispiele bitte in DE:Grenze sammeln.
Diese Seite versucht, alle unterschiedlichen, in Deutschland vorkommenden staatlichen Grenzen aufzulisten.
Eine kurze Übersicht der Verwaltungsgliederung in Deutschland:
- Bundesrepublik Deutschland
- 5 Flächen-Länder mit Regierungsbezirken (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen)
- Regierungsbezirke
- Landkreise bzw. Kreise
- tw. Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften
- Gemeinden
- amtsfreie/samtgemeindefreie/... Gemeinden
- tw. Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften
- kreisfreie Städte
- Landkreise bzw. Kreise
- Regierungsbezirke
- 8 Länder ohne Regierungsbezirke, 1 Zwei-Städte-Staat (Bremen)
- Landkreise bzw. Kreise
- tw. Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften
- Gemeinden
- amtsfreie/samtgemeindefreie/... Gemeinden
- tw. Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften
- kreisfreie Städte (incl. Bremen und Bremerhaven)
- Landkreise bzw. Kreise
- 2 Stadtstaaten (Berlin, Hamburg)
- 5 Flächen-Länder mit Regierungsbezirken (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen)
In den Gemeinden/Städten jeweils:
- tw. Stadtbezirke/Teilorte/... mit Selbstverwaltung
- tw. Stadtteile/... ohne Selbstverwaltung
- Stadtviertel/... zur statistischen Unntergliederung
- tw. Stadtteile/... ohne Selbstverwaltung
- tw. Stadtbezirke/Teilorte/... mit Selbstverwaltung
Einige der Grenzen sind vom Bund geregelt, andere von den Ländern (Gemeindeordnungen).
In der folgenden Liste sind "gleichrangige" Begriffe zusammen gruppiert:
Verwaltungsgliederung, Beispiel Bayern:
- Ortsteile (Bayern: der am ... 1952 selbstständigen Gemeinden - GO Bayern Art. 61)
- Gemeindeteile (Bayern, GO Bayern Art. 2, (2))
- Stadtbezirke (Bayern, GO Bayern Art. 60)
- Stadtbezirke mit übertragenen Aufgaben (Bayern; die sind faktisch wie eine Gemeinde, zumindest wird der BA extra gewählt von den Bürgern, und die Vorschriften über Größe etc von Gemeinderäten gelten auch)
- kreisangehörige Gemeinde (GG Art. 28, GO Bayern GO Bayern Art. 1)
- gemeindefreie Gebiete (Bayern, GO Bayern GO Bayern Art. 10a)
- Große Kreisstädte (hier kann man sich streiten, wo die hingehören. Zwar kreisangehörig, aber in wesentlichen Punkten doch nicht.)
- Kreisfreie Städte
- Landkreise (GG Art. 28, GO Bayern GO Bayern Art. 5)
- Regierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, ...) (In der bayerischen Verfassung als "Kreise" bezeichnet.)
- (Bundes)länder (GG)
andere Grenzen
Nicht mit boundary=administrative zu taggen sind:
- Innen-/Aussenbereich (BauG? Kann ich dort gerade nicht finden)
- geschlossene Ortschaft nach StVO § 42 (3)
- Wahlkreisgrenzen boundary=political
- Nationalpark boundary=national_park
- ? boundary=civil
- Gemarkungen
- Schornsteinfegerbezirke und andere Unterteilungen freiwilliger Natur
- Zweckgemeinschaften von Gemeinden z.B. für die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung etc.
Bundesgrenze
Die Grenze der Bundesrepublik ist in Relation Nummer 51477 51477 und 1111111
1111111 erfasst. Zur Genauigkeit sowie Weiteres siehe DE:Grenze.
Bundesländer
- Hauptartikel: DE:Grenze
Download
Deutsche Grenzen als Shape und Polyfile... kein Download mehr möglich, außerdem schon sehr veraltet.Browser für alle deutschen Grenzen... Server nicht mehr verfügbar- Grenzverläufe als Download von mapzen.com (Service eingestellt. Hinweise und Möglichkeiten siehe www.mapzen.com/blog/bundler/.)
Siehe auch
Folgende Wiki-Seiten befassen sich mit dem Thema Grenzen: