DE:Grenzen

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Grenzen in Deutschland

Verwaltungsgrenzen

Gliederung Deutschlands und admin_levels
Achtung:
Konkrete Beispiele bitte in DE:Grenze sammeln.

Diese Seite versucht, alle unterschiedlichen, in Deutschland vorkommenden staatlichen Grenzen aufzulisten.

Eine kurze Übersicht der Verwaltungsgliederung in Deutschland:

  • Bundesrepublik Deutschland
    • 5 Flächen-Länder mit Regierungsbezirken (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen)
      • Regierungsbezirke
        • Landkreise bzw. Kreise
          • tw. Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften
            • Gemeinden
          • amtsfreie/samtgemeindefreie/... Gemeinden
        • kreisfreie Städte
    • 8 Länder ohne Regierungsbezirke, 1 Zwei-Städte-Staat (Bremen)
        • Landkreise bzw. Kreise
          • tw. Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften
            • Gemeinden
          • amtsfreie/samtgemeindefreie/... Gemeinden
        • kreisfreie Städte (incl. Bremen und Bremerhaven)
    • 2 Stadtstaaten (Berlin, Hamburg)

In den Gemeinden/Städten jeweils:

  • tw. Stadtbezirke/Teilorte/... mit Selbstverwaltung
    • tw. Stadtteile/... ohne Selbstverwaltung
      • Stadtviertel/... zur statistischen Unntergliederung

Einige der Grenzen sind vom Bund geregelt, andere von den Ländern (Gemeindeordnungen).


In der folgenden Liste sind "gleichrangige" Begriffe zusammen gruppiert:

Verwaltungsgliederung, Beispiel Bayern:

  • Ortsteile (Bayern: der am ... 1952 selbstständigen Gemeinden - GO Bayern Art. 61)
  • Gemeindeteile (Bayern, GO Bayern Art. 2, (2))
  • Stadtbezirke (Bayern, GO Bayern Art. 60)
  • Stadtbezirke mit übertragenen Aufgaben (Bayern; die sind faktisch wie eine Gemeinde, zumindest wird der BA extra gewählt von den Bürgern, und die Vorschriften über Größe etc von Gemeinderäten gelten auch)
  • kreisangehörige Gemeinde (GG Art. 28, GO Bayern GO Bayern Art. 1)
  • gemeindefreie Gebiete (Bayern, GO Bayern GO Bayern Art. 10a)
  • Große Kreisstädte (hier kann man sich streiten, wo die hingehören. Zwar kreisangehörig, aber in wesentlichen Punkten doch nicht.)
  • Kreisfreie Städte
  • Landkreise (GG Art. 28, GO Bayern GO Bayern Art. 5)
  • Regierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, ...) (In der bayerischen Verfassung als "Kreise" bezeichnet.)
  • (Bundes)länder (GG)


andere Grenzen

Nicht mit boundary=administrative zu taggen sind:

  • Innen-/Aussenbereich (BauG? Kann ich dort gerade nicht finden)
  • geschlossene Ortschaft nach StVO § 42 (3)
  • Wahlkreisgrenzen boundary=political
  • Nationalpark boundary=national_park
  • ? boundary=civil
  • Gemarkungen
  • Schornsteinfegerbezirke und andere Unterteilungen freiwilliger Natur
  • Zweckgemeinschaften von Gemeinden z.B. für die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung etc.

Bundesgrenze

Die Grenze der Bundesrepublik ist in Relation Nummer relation 51477 und relation 1111111 erfasst. Zur Genauigkeit sowie Weiteres siehe DE:Grenze.

Bundesländer

Hauptartikel: DE:Grenze

Download

Siehe auch

Folgende Wiki-Seiten befassen sich mit dem Thema Grenzen: