DE:Kommunikation/IM NRW
Jump to navigation
Jump to search
Anfrage von TobWen am 16.01.2009 13:56 Uhr an das Innenministerium des Landes NRW:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Runderlass des Innenministers vom 16.7.1986 - IIIC2 - 8716, SMBl. NRW. 71342 (Gemarkungsverzeichnis NRW). Handelt es sich hierbei um ein amtliches Werk gemäß § 5 Absatz 2 UrhG und dürfen somit Informationen bei Quellennennung entnommen werden? Konkret geht es um einen Abgleich der Gemeinden und Gemarkungen in NRW mit einer frei zugänglichen, unkommerziellen Datenbank. Mit freundlichen Grüßen Tobias Wendorff
Antwort von Hans-Jürgen Becker (Innenministerium des Landes NRW) am 02.02.2009 07:29 Uhr:
Sehr geehrter Herr Wendorff, nach Rücksprache mit unserer Redaktion der Verkündungsblätter kann ich Ihnen mitteilen, dass einer von Ihnen geschilderten Nutzung des Gemarkungsverzeichnisses nichts im Wege steht. Mit freundlichen Grüßen Hans-Jürgen Becker <E-MAIL PROTECTED> Innenministerium NRW