DE:Permissions/Luftbild Saarland

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Informationen

Das Saarländer Landesamt für Vermessung, Geoinformation uns Landentwicklung stellt hochaufgelöste Luftbilder des Landes unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 zur Verfügung. Da die Kennzeichnung abgeleiteter Daten in dieser nicht klar zu erkennen ist, ist schriftlich nachgefragt und explizite Erlaubnis eingeholt worden. Zusammengefasst: Das Orthofoto darf verwendet werden und die abgeleiteten Daten dürfen ohne direkte Namensnennung unter der ODbL veröffentlicht werden. Bei direkter Anzeige des Luftbildes, z.B. im Editor, ist die korrekte Attribuierung zu gewährleisten.


Anbei der Mailverkehr:

Mail-Verkehr mit dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen

Ursprüngliche Anfrage, 16. September 2024:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist [Geschwärzt], ich bin Beitragender zum OpenStreetMap-Projekt, einem offenen, unter freier Lizenz veröffentlichten Geodatensatz. Er wird, ähnlich der Wikipedia, von Freiwilligen angefertigt und gepflegt.

Verwendung findet er als Hintergrundkarte oder mit konkreten GIS-Funktionen auf unzähligen Websites, z.B. Bürgerdiensten von Stadt- und Kreisverwaltungen, in (mobilen) Anwendungen, in Datenanalysen, Routenplanern zum Wandern/Radfahren wie Komoot, in Anwendungen für mobilitätseingeschränkte Menschen, aber auch in kritischer Infrastruktur wie etwa Rettungsleitstellen.

Angefertigt ("gemappt") wird die Karte, neben der Begehung vor Ort, zu einem nicht unerheblichen Teil, anhand von digitalen Orthophotos. Dafür ist die Verfügbarkeit aktueller und hochauflösender Luftbilder wichtig. 
- Daher ist es erfreulich zu sehen, dass Sie, bzw. das Saarland, darüber verfügen. 
(https://geoportal.saarland.de/mapbender/php/mod_showMetadata.php?languageCode=en&resource=layer&layout=tabs&id=46303#tabs-5)

Der OpenStreetMap-Datensatz wird unter der Open Data Commons Open Database License 1.0 (https://opendatacommons.org/licenses/odbl/)
veröffentlicht. Aufgrund systematischer Einschränkungen der OpenStreetMap-Software und der Veröffentlichung unter der ODbL, ist es leider nicht möglich, wie nach Satz 2 der von Ihnen verwendeten
dl-de/by-2-0 vorgeschrieben, immer Sie als Behörde als Quelle anzugeben. 
Die Verwendung des Luftbildes würde jedoch ausschließlich in folgendem Maße erfolgen:

Das Luftbild selbst würde den OpenStreetMap-Beitragenden nur in den entsprechenden Editoren, mit korrekter Attributierung nach dl-de/by-2-0 angezeigt. Diese würden dann Geodaten aus dem Luftbild ableiten, also die Geometrien von Häusern, Straßen, etc. in die OpenStreetMap eintragen und den Änderungssatz ggf. mit Quellenvermerk auf Ihr Luftbild versehen, welcher für andere Beitragende einsehbar wäre. In den unter der ODbL-Lizenz verbreiteten OpenStreetMap-Daten wären nur die aus Ihrem Luftbild abgeleiteten Daten aufzufinden. Ihr Luftbild oder andere Geodaten Ihrer Behörde selbst würden niemals ohne korrekte Attribution in Anwendungen wie Editoren oder anderem angezeigt.


Fällt dieser Zweck für Sie unter die Datenlizenz Deutschland Deutschland
- Namensnennung 2.0, bzw. wären Sie mit der Nutzung des Luftbildes einverstanden? Die Erlaubnis zur Benutzung würde einen großen gesellschaftlichen Mehrwert darstellen.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. Sollten Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie mich gerne. Weite Informationen zum OpenStreetMap-Projekt und dessen Lizenz finden Sie hier:

https://www.openstreetmap.org/about


Mit freundlichen Grüßen
[Geschwärzt]

Erste Antwort vom 23. September 2024:

Guten Tag Herr [Geschwärzt],

gerne können Sie in der beschriebenen Weise mit den Orthophotos des LVGL verfahren.



Mit freundlichen Grüßen

Eric Groß


Sachgebietsleiter
Sachgebiet 4.3 - Vertrieb, Gebühren, Reproduktion -
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