DE:Permissions/Luftbild Worms
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Grundlegendes
Die Stadt Worms stellt verschiedene Geodatendienste, darunter auch Luftbilder aus 2003, 2008, 2012, 2016 und 2020 zur Verfügung. Da hierbei nur eine äußerst unklare Lizenz gegeben wird, habe ich die Stadtverwaltung (Abteilung 6.2) angeschrieben und nachgefragt: Zur Recherche dürfen wir die Luftbilder benutzen und abgeleitete Informationen veröffentlichen. Der Mail-Verkehr befindet sich unten.
Ich werde die Luftbilder in JOSM und im editor-layer-index (iD) verfügbar machen.
Mail-Verkehr mit der Stadtverwaltung Worms
Ursprüngliche Anfrage, 8. Februar 2022:
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich kontaktiere Sie heute wegen Ihres Luftbildes der Stadt Worms. Nicht nur finde ich ist es, besonders in der neusten Version aus 2020, wunderschön und ein Paradebeispiel für moderne digitale Orthofotografie, dem hierzulande bisher noch kein anderer folgen konnte, es kann auch einen guten Nutzen haben: Ich trage bei zum OpenStreetMap-Projekt, einem freiem Geodatensatz, zu dem jeder beitragen kann, der unter offener Lizenz veröffentlicht, und mittlerweile von vielen populären Anwendungen und riesigen Unternehmen verwendet wird. Ich fände es vorteilhaft, OpenStreetMap-Beitragenden die Nutzung der Luftbilder der Stadt Worms, wie sie auch im Geoportal zu finden sind, zum Kartografieren als Hintergrundbild zu erlauben. Das Wormser Luftbild ist hochauflösender als alle anderen Verfügbaren, die Freigabe würde durch das erhöhte Detail die Menge und vor allem Qualität der Daten erhöhen. Dies würde allen Nutzern des OpenStreetMap-Datensatzes, welche mittlerweile ziemlich viele sind, das Leben nachhaltig verbessern: Navigation wird präziser, man findet Orte schneller und hat als Behinderter mehr Informationen zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Daher bitte ich hiermit um die Freigabe der Luftbilder der Stadt Worms der Jahre 2003, 2008, 2012, 2016 und 2020 zur Datenentnahme für das OpenStreetMap-Projekt. Die entnommenen Daten werden unter der Open Data Commons Open Database License (OdbL) veröffentlicht. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne. Sollten Sie nicht die Zuständige Stelle für das Luftbild sein, teilen Sie mir bitte den korrekten Empfänger mit. Vielen Dank -Emil Linus Albrecht
Erste Antwort vom 15. Februar 2022:
Sehr geehrter Herr Albrecht, Ihre Anfrage zur Nutzung der Luftbilder der Jahrgänge 2003, 2008, 2012, 2016 und 2020 können wir wie folgt beantworten: Die Nutzung der genannten Datensätze unterliegen generell folgende Einschränkungen: Die Nutzung für private, nichtkommerzielle Zwecke ist bis auf Widerruf kostenfrei. Sämtliche Rechte an den Produkten liegen bei der Stadt Worms. Die Nutzung für kommerzielle Anwendungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Stadt Worms nicht zulässig. Für eine Recherche und als Grundlage einer Digitalisierung des Open-Street-Map Projektes können sie auf die gewünschten Datensätze zurückgreifen, eine direkte Veröffentlichung ist jedoch ausgeschlossen. Wir verweisen hiermit gerne auf die veröffentlichten WMS-Dienste (Web-Map-Services) des Geoportal der Stadt Worms zur eigenen Nutzung unter https://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/planen-und-bauen/stadtvermessung/kartographie/OGC_Dienste.php Für weitere Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefan Weber Stellv. Abteilungsleiter
Rückfrage für absolute Klarheit vom 16. Februar 2022:
Sehr geehrter Herr Weber, Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Da ich die Formulierung etwas unklar finde, würde ich im Namen der OpenStreetMap-Beitragenden gerne noch mal ganz konkret nachfragen: Dürfen aus den Luftbildern der Stadt Worms abgeleitete Informationen uneingeschränkt unter der ODbL-Lizenz veröffentlicht werden? Mit freundlichen Grüßen, Emil Linus Albrecht
Absolute Klarheit vom 17. Februar 2022:
Sehr geehrter Herr Albrecht, Abgeleitete Informationen dürfen veröffentlicht werden, originäre Daten nicht, sie unterliegen dem Urheberschutz. Kurz gesagt: Sie dürfen die Luftbilder zur Aktualisierung der OSM-Daten heranziehen, aber nicht im Original veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefan Weber Stellv. Abteilungsleiter