Nationalpark Sächsische Schweiz

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Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist ein Schutzgebiet, in dem besondere Regeln für die Nutzung der Wege gelten. Im gesamten Gebiet besteht Wegegebot, in der Kernzone dürfen Besucher ausschließlich gekennzeichnete Wege nutzen. Den Nationalpark durchziehen über 400 km Wege, die für verschiedene Interessengruppen erschlossen wurden: Wanderwege für Wanderer und Spaziergänger, Bergpfade als Wege für Bergwanderer und Kletterzugänge als Zugang zu den Kletterfelsen für die Kletterer. Je nach Zielgruppe werden die Wege unterschiedlich instand gehalten: Wanderwege werden intensiver gepflegt und gesichert als Bergpfade und Kletterzustiege.

Wegsymbole

  • blauer Strich/Punkt - longer-than-regional way (de: Blauer Strich)
  • roter Strich/Punkt- regional way (de: Roter Strich, Roter Punkt)
  • grüner Strich/Punkt - local way (de: Grüner Strich, Grüner Punkt)
  • gelber Strich/Punkt - local way (de: Gelber Strich, Gelber Punkt)
  • grüner Pfeil (Dreieck) auf grauem Grund - mountain path (de: Bergpfad)
  • schwarzer Pfeil (Dreieck) auf weißem Grund - climbing access (de: Kletterzustieg)
  • schwarzes Kreuz auf weißem Grund - access=no (de: Betretungsverbot)

Wegenetz

Aus der Nutzung genommene Wege

Nach der Gründung des Nationalparks 1990 wurde mit den Anliegergemeinden des Nationalparks, dem Tourismusverband Sächsische Schweiz, den sächsischen Wander- und Bergsportverbänden, den anerkannten Naturschutzverbänden und der Forstverwaltung eine Wegekonzeption erarbeitet. Diese legt fest, welche Wege im Nationalpark bestehen bleiben sollen und welche aufgegeben werden, um zuwachsen zu können. In der Wegekonzeption ist auch festgehalten, welche Wege in der Kernzone betreten werden dürfen.

Das Stilllegen von Wegen dient dem Schutzzweck des Nationalparks: "ein von menschlichen Eingriffen weitgehend ungestörtes Wirken der Naturprozesse (...), insbesondere Waldentwicklung in Richtung vollständiger Mosaike der Entwicklungsstadien standortheimischer naturnaher Wälder, auf möglichst großer Fläche nachhaltig zu sichern (Prozessschutz)" und "unter Beachtung des Prozessschutzes (...) die von Natur aus heimischen, wildlebenden Pflanzen- und Tierarten in ihrer genetischen Vielfalt und in ihren natürlichen und naturnahen Lebensräumen zu erhalten oder zu entwickeln, (...) sowie Störungen von den wildlebenden Pflanzen- und Tierarten fernzuhalten (Artenschutz)." Kurz gesagt soll also eine ungestörte Entwicklung der heimischen Natur ohne Eingriffe des Menschen ermöglicht werden.

Der Nationalpark bezweckt aber auch, "das Naturerlebnis der Bevölkerung und die naturkundliche Bildung (...) zu ermöglichen und zu fördern". Das Wegenetz vereint also diese beiden Zwecke des Nationalparks, indem es das Naturerlebnis zum Beispiel durch Wandern und Klettern ermöglicht und gleichzeitig Ruhezonen ohne menschliche Störungen für Flora und Fauna schafft. Daher gilt auch das Gebot, die Wege im Nationalpark nicht zu verlassen, denn dann bleiben die Störungen durch Menschen für die Tiere so gering wie möglich und die Pflanzen können sich abseits der Wege unbeeinträchtigt entwickeln, anstatt zertreten zu werden.

In der Wegekonzeption ist ebenfalls festgelegt, wie die Wege markiert werden. Wenn Wege nicht betreten werden dürfen, sind diese mit einem schwarzen Kreuz auf weißem Grund versehen (leider kommt es hier zu Vandalismus, die Markierungen werden teilweise abgekrazt oder übermalt), manche werden zusätzlich durch umgestürzte Bäume unpassierbar gemacht oder durch das Anbringen von Geländern versperrt. Das Betreten gesperrter Wege gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden, es ist also wichtig, dass auch auf OSM die Betretungsverbote korrekt hinterlegt sind.

Nach Diskussionen zwischen vielfältigen Mitgliedern der OSM-Community im OSM-Forum und beim Dresdner OSM-Stammtisch wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass ehemalige Wege, für die heute ein Betretungsverbot gilt, mit disused: oder abandoned: versehen werden sollen. Unter "note" wird auf das Betretungsverbot und die zugrundeliegende Nationalparkregions-Verordnung hingewiesen.

Ein aus der Nutzung genommener Weg kann also wie folgt aussehen:

disused:highway=path

access=no

note=Betretungsverbot laut Nationalparkverordnung.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein aufgegebener Weg nicht sofort im Gelände unsichtbar ist. Das Lifecycle-Prefix bildet die Tatsache ab, dass der Weg aus der Nutzung genommen wurde, und gleichzeitig wird die Nutzungsgeschichte des Wegs bei OSM nachvollziehbar.

Unpassierbare Wege

Während der früheren Nutzung der Sächsischen Schweiz als Wirtschaftswald wurden im 19. Jahrhundet Fichten großflächig und auch außerhalb ihres natürlichen Standorts und ihrer bevorzugten klimatischen Bedingungen (kühle und feuchte Schluchten) angepflanzt. Somit wurde ihr Verbreitungsgebiet standort-untypisch vergrößert und sie wurde zur dominierenden Baumart. Nach drei Jahren Trockenheit (2018 - 2020) und dadurch extrem schneller Vermehrung von Borkenkäfern sind heute große Teile der Fichtenbestände im Nationalpark abgestorben. Durch eine Vielzahl von Baumbrüchen sind immer wieder Wege unpassierbar und das Begehen dieser sehr gefährlich geworden.

Neben den Rettungswegen, die zum Teil auch über markierte Wanderwege führen, sind viele Wanderwege, Bergpfade und Kletterzustiege in teilweise schwierigem Gelände betroffen. Hier ist häufig ein Einsatz von Maschinen aufgrund der Geländebedingungen nicht möglich und der Einsatz von Waldarbeitern aus Gründen des Arbeitsschutzes unverantwortlich oder arbeitsschutzrechtlich nicht zulässig. Zu leicht können Waldarbeiter durch herabfallende Baumteile während der Arbeiten verletzt oder erschlagen werden. Dort muss abgewartet werden, bis die abgestorbenen Bäume auf natürliche Art und Weise umgefallen sind. Sobald es die Gefahrenlage zulässt, wird mit dem Freischneiden und der Instandsetzung der ausgewiesenen Wanderwege begonnen.

Dies ein Prozess, der voraussichtlich mehrere Jahre dauert. Aktuelle Informationen zu unpassierbaren Wegen findet man auf der Webseite der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz.

Es besteht der Konsens, unpassierbare Wege in der Zwischenzeit so zu taggen:

highway=path/track

acces=yes

foot=discouraged

(bicycle=discouraged) - wenn Radweg

hazard=falling_trees

description=Gefahr durch zusammenbrechendes Totholz

note=Weg ist gegenwärtig unpassierbar: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/aktuelles/wegeservice-und-wegeinfo/

Zu Beginn wurde das Tagging mit highway=construction vorgenommen, was jedoch dazu führte, dass diese Wege von den meisten Renderern nicht mehr dargestellt wurden. Mit dem derzeitigen Tagging werden die Wege weiterhin dargestellt, jedoch nicht beim Routing der meisten Tourenplaner einbezogen. Sobald die Wege freigegeben werden können, werden auch die Tags entsprechend wieder angepasst.

Relationen

  • Malerweg (Symbol; schwarzes M auf weißem Grund)
  • Radwege
  • Lehrpfade (schräger grüner Strich)

Siehe auch