DE:Key:hgv

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Public-images-osm logo.svg hgv
Sinnbild LKW.svg
Beschreibung
Zufahrtsbeschränkung für Lastkraftwagen; in den meisten Ländern definiert als Nutzfahrzeuge für den Transport von Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen Datenelement (data item) anzeigen/bearbeiten
Gruppe: Beschränkungen
Für diese Elemente
sollte nicht auf Punkte angewendet werdenkann auf Linien angewendet werdenkann auf Flächen (und Multipolygon-Relationen) angewendet werdensollte nicht auf Relationen angewendet werden (außer Multipolygon-Relationen)
Sinnvolle Kombinationen
Siehe auch
Status: de facto

Gesetzliche Zufahrtsbeschränkung für  Lastkraftwagen (LKW).

Siehe access=* für mögliche Werte.

Zum Taggen von Geschwindigkeitsbegrenzungen welche nur für LKWs gelten, gibt es maxspeed:hgv=*.

Weltweit

In den meisten Ländern sind Lastkraftwagen (Englisch: heavy goods vehicles) definiert als Nutzfahrzeuge für den Transport von Gütern (goods=*) mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen.

Die  zulässige Gesamtmasse (zGM), auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) oder höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) in Österreich, ist das maximal zugelasse Gewicht, das ein Fahrzeug bei voller Ladung dem Hersteller nach wiegen darf. Nicht in allen Ländern wird (explizit) zwischen schweren und leichten Nutzfahrzeugen für den Transport von Gütern unterschieden, in anderen, so auch in Deutschland, gelten von PKWs abweichende Bestimmungen erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (also hgv=*).

Diese Grenze gilt dank internationalen Resolutionen (siehe auch  EG-Fahrzeugklasse) in fast allen Ländern, folgende Länder setzen jedoch eine andere Grenze fest:

  • Australien[1]: 4,5 Tonnen
  • Vereinigte Staaten von America and Puerto Rico[2]: 10.001 Pfund (=4,536 Tonnen)
  • Bolivien[3]: eine zulässige Ladekapazität von 2,5 Tonnen

Tagging Beispiele

Deutschland Österreich Schweiz Tagging
Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht, StVO 1992.svg Vorschriftszeichen 7a.svg CH-Vorschriftssignal-Verbot für Lastwagen.svg hgv=no
Zeichen 266 - Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung, StVO 1992.svg Vorschriftszeichen 7a Länge.svg CH-Vorschriftssignal-Höchstlänge.svg maxlength=10

Obwohl auf dieser Art von Verkehrzeichen ein LKW abgebildet ist, gilt dieses Zeichen normalerweise für alle Fahrzeuge. Andernfalls wäre es dann maxlength:hgv=10.

Zeichen 253.svg

Zusatzzeichen 1052-35.svg

Vorschriftszeichen 7a Gewicht.svg maxweightrating:hgv=7.5

Achtung, dies ist keine Gewichtsbeschränkung (wie Zeichen 262 - Verbot für Fahrzeuge deren tatsächliches Gewicht eine gewisse Grenze überschreitet (600x600); StVO 1992.svg), sondern ein Verbot für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über dem angegeben Wert.

Mögliche Synonyme

truck=*

Siehe auch

  • traffic_sign=DE:253 - Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
  • hgv_articulated=* - Sattelzug/Sattelschlepper
  • goods=* (en) - Access permission for goods which are not heavy goods vehicles; in most countries, goods vehicles whose maximum allowed weight is below 3.5 tonnes.
  • maxweightrating=* (en) - Legal access restriction for vehicles with a max allowed weight above the specified weight in metric tonnes.

Fussnoten