Draft Bylaws Swiss OSM Association - German

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What follows here is a draft version of bylaws for a Swiss OSM association. The text is based on the template provided here: KMU portal. The templates are available in French and Italian which should make translation easy (we hope we will have a french translation soon).

I've tried to adhere to the KISS principle, for example not introducing concepts that are not required (honorary members and other ...), and not restating the defaults already provided by the law. Please note that no place of business is specified, this is allowable under Swiss law, and if it has no negative consequences could at least avoid having to change the bylaws everytime the person doing our mail etc. moves.

Changes to the SECO template are underlined.

Please comment and discuss on the talk-ch mailing list. See Draft_Bylaws_Swiss_OSM_Association for other proposals.


Name

Unter dem Namen „[Vereinsname]“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Sitz entfernt

Zweck

Zweck der Vereins ist die Unterstützung und Förderung von Projekten, Personen und Unternehmungen in allen Sprachregionen der Schweiz die offene und freie Geodaten sammeln, nutzen und verbreiten. Solche Aktivitäten können sowohl nicht-kommerzieller wie auch kommerzieller Natur sein.

Der Verein hat keinen kommerziellen Zweck.

Mittel und Tätigkeit

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

Ausserdem nimmt der Verein Zuwendungen aller Art entgegen.

Ist es zweckdienlich kann der Verein Dienste und Produkte gegen Entgelt und auch nach kaufmännischen Grundsätzen anbieten.

Des weiteren kann der Verein Mitglied bei anderen Organisationen werden, die ähnliche Ziele verfolgen oder sich an solchen Organisationen beteiligen. Der Vorstand entscheidet über solche Beteiligungen und Mitgliedschaften.

Soweit wie möglich stehen die Aktivitäten des Vereins allen am Zweck Interessierten offen.

Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.

Passivmitgliedschaft entfernt

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Gesuches.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist per Ende des Kalenderjahres möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

c) die Rechnungsrevisoren

Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

Der Verein zahlt keine Sitzungsgelder. Verpflegungs-, Reisekosten und ähnliches können nach einem von der Generalversammlung zu beschliessendes Spesenreglement erstattet werden.

Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen zum voraus schriftlich per Brief oder E-Mail eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren

b) Festsetzung und Änderung der Statuten

c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes

d) Beschluss über das Jahresbudget

e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

f) Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder entfernt

Mitglieder können sich von anderen Mitgliedern mit eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Kassier und einem Beisitzer.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.


Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.


Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zweidrittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.


Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit zweidrittel Mehrheit beschlossen werden, wenn drei viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom [Gründungsdatum] angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.


Der Vorsitzende: Der Protokollführer:


....................................... ................................................. W. X. Y. Z.


Änderungen beschlossen am: -