NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg

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Die NVBW wurde im Jahr 1996 im Zuge der Regionalisierung gegründet. Eigentümer und alleiniger Gesellschafter der NVBW ist das Land Baden-Württemberg. Die NVBW berät und unterstützt das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr (VM), insbesondere bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Aufgabenträger und Besteller für den Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg.

Zudem fungiert die NVBW als Fachstelle für Fuß- und Radverkehrsförderung und innovative Bedienkonzepte. Als Ideengeber und Netzwerkknoten für nachhaltige Mobilität baut die NVBW in den Bereichen Neue und Digitale Mobilität die Themenfelder Digitalisierung, Klimaschutz und Mobilität weiter aus. Dabei unterstützt, berät und vernetzt sie Kommunen und Verkehrsverbünde in Innovationsfeldern der Mobilität. Weitere Informationen über die NVBW bietet das Internet unter www.nvbw.de.

Barrierefreie Reisekette

Ziel der barrierefreien Reisekette ist, Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen, eine für sie passende Fahrplanauskunft bereitstellen zu können. Die gesetzliche Grundlage ist u.a. im Personenbeförderungsgesetz PBefG in §8 geregelt. Der DELFI-Verein wurde von den Verkehrsministerien der Länder beauftragt, hierfür die konzeptionelle Arbeit zu leisten. Die Basis der Umsetzung wird im Handbuch Barrierefreie Reiseketten in der Fahrgastinformation in der 2. Auflage umfassend beschrieben. In Baden-Württemberg wurden vor der ersten Erhebung im Jahr 2021 Verbände für Menschen mit Behinderungen kontaktiert, sodaß der Erhebungsumfang in Baden-Württemberg etwas erweitert wurde. Außerdem hat das Verkehrsministerium einige zusätzliche Merkmale definiert, die nicht direkt relevant für mobilitätseingeschränkte Menschen sind, sondern die auch für andere Fahrgäste relevant sein können, so u.a. die verfügbaren Fahrradanlagen an Bahnhöfen für den Umstieg in den öffentlichen Verkehr (ÖV).

Zitat aus der öffentlichen Ausschreibung für das organisierte Editieren in OSM: "Geplant ist das organisierte Editing von erhobenen Daten zur Barrierefreiheit an 1.017 Bahnhöfen in Baden-Württemberg in die offene Datenbank OpenStreetMap (OSM). Das organisierte Editing hat nach den Grundsätzen der OSM-Community zu erfolgen. Für die Einhaltung der Regeln sorgen Auftragnehmer (Geofabrik Karlsruhe) und Auftraggeber gemeinsam. Meldungen oder Rückmeldungen von der OSM-Community sind zu berücksichtigen und können dynamisch zu Änderungen des geplanten Importprozess führen. Das organisierte Editing wird vom Auftraggeber vorab angemeldet und die OSM-Community um Zustimmung gebeten. Die Kommunikation des Auftragnehmers mit der OSM-Community muss sachlich und respektvoll erfolgen; der Auftraggeber ist dabei einzubeziehen. Das organisierte Editing wird durch Hilfsmittel erleichtert, die der Auftraggeber bereitstellt. Das organisierte Editing ist ausschließlich manuell durchzuführen, damit auf den vorhandenen Datenbestand in OSM Rücksicht genommen wird. Mit manuell ist gemeint, dass die Entscheidungen, ob die BFRK-Daten zu übernehmen sind und ob es ggfs. schon ein passendes Objekt gibt, von einem Erfasser durchzuführen sind. Maschinelle Abgleiche ohne menschliche Entscheidungen werden abgelehnt."

Die Details zum organisierten Editing der 2021 und 2024 erhobenen Daten zu Bahnhöfen in Baden-Württemberg werden auf der Seite Bahnhöfe-BFRK-Editing-2025 beschrieben.