DE:Tag:traffic_sign=DE:350
traffic_sign = DE:350 |
Beschreibung |
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Fußgängerüberweg |
Gruppe: Straßen |
Für diese Elemente |
Sinnvolle Kombinationen |
Status: in Benutzung |
Werkzeuge für dieses Attribut |
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DE:350-10 - Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts
traffic_sign=DE:350-10 |
Als Knoten des Verkehrszeichens mit |
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Nach VwV-StVO darf das Zeichen DE:350-10 nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden. Soll das Verkehrszeichen DE:350-10 als Knoten dargestellt werden, stehen folgende Möglichkeiten offen:
- Als allein stehender Knoten mit traffic_sign=DE:350-10 + direction=35 (als Beispiel)
- Als Knoten eines Weges ohne kreuzendem Fußweg kann DE:350-10 wie folgt dargestellt werden:
- bei nur einer möglichen Fahrtrichtung rechts sichtbar als traffic_sign=DE:350-10 + direction=forward
- aus beiden Fahrtrichtungen rechts sichtbar als traffic_sign=DE:350-10 + direction=both
- Als gemeinsamer Knoten eines Weges mit kreuzendem Fußweg ist für das Verkehrszeichen eine Himmelsausrichtung festzulegen:
- bei nur einer möglichen Fahrtrichtung rechts sichtbar als traffic_sign=DE:350-10 + direction=35 (als Beispiel)
- aus beiden Fahrtrichtungen rechts sichtbar als traffic_sign=DE:350-10 + direction=35;215 (als Beispiel)
DE:350-20 - Fußgängerüberweg - Aufstellung links
traffic_sign=DE:350-20 |
Als Knoten des Verkehrszeichens mit |
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Nach VwV-StVO darf das Zeichen DE:350-20 nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden. Weiterhin kann das Zeichen DE:350-20 linksseitig nur zusammen mit dem Zeichen DE:350-10 rechtsseitig der Straße aufgestellt werden. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten, das Verkehrszeichen DE:350-20 als Knoten darzustellen:
- Als allein stehender Knoten mit traffic_sign=DE:350-20 + direction=75 (als Beispiel).
- Als Knoten eines Weges ohne kreuzendem Fußweg kann DE:350-20 wie folgt dargestellt werden:
- Bei nur einer möglichen Fahrtrichtung die in Richtung der Linie sichtbare Zeichen als traffic_sign=DE:350-20;350-10 + direction=forward. Der Knoten des Verkehrzeichen kann je nach Situation vor oder gemeinsam mit dem Überweg festgelegt werden.
- Bei zwei möglichen Fahrtrichtung sind für die Verkehrszeichen zwei getrennte Knoten auf dem Weg anzulegen.
- Der in Richtung der Linie dem Überweg vorausgehende Knoten kann mit traffic_sign=DE:350-20;350-10 + direction=forward,
- der in Richtung der Linie dem Überweg folgende Knoten mit traffic_sign=DE:350-20;350-10 + direction=backward markiert werden.
- Als gemeinsamer Knoten eines Weges mit kreuzendem Fußweg ist für das Verkehrszeichen eine Himmelsausrichtung festzulegen:
- Bei nur einer möglichen Fahrtrichtung links sichtbar als traffic_sign=DE:350-20;350-10 + direction=75 oder direction=70;75 bei leicht abweichenden Ausrichtungen (als Beispiele).
DE:350-40 - Fußgängerüberweg - doppelseitig (-10/ -20)
traffic_sign=DE:350-40 |
Als Knoten des Verkehrszeichens mit
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Nach VwV-StVO darf das Zeichen DE:350-40 nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden. Weiterhin wird das Zeichen DE:350-40 nur an Straßen aufgestellt, die in beiden Richtungen befahrbar ist. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten, das Verkehrszeichen DE:350-40 als Knoten darzustellen:
- Als allein stehender Knoten mit traffic_sign=DE:350-20;350-10 + direction=110;290 zur Festlegung der zugehörigen Ausrichtungen für Vor- und Rückseite (Winkelangaben als Beispiel).
- Als Knoten eines Weges mit zwei Fahrtrichtungen und ohne kreuzendem Fußweg kann DE:350-40 für beide Verkehrszeichen mit jeweiliger Vor- und Rückseite vereinfacht mit traffic_sign=DE:350-40 + direction=both angegeben werden.
- Als Knoten eines Weges mit zwei Fahrtrichtungen und kreuzendem Fußweg kann DE:350-40 für beide Verkehrszeichen vereinfacht unter Angabe der Ausrichtungen des Verkehrszeichens mit traffic_sign=DE:350-40 + direction=90;270 angegeben werden (Winkelangaben als Beispiel).
Siehe auch
- DE:Verkehrszeichen in Deutschland - Bildtafelübersicht deutscher Verkehrszeichen, ihrer Kennnummer und amtlichen Bezeichnungen
- direction=* - Angabe der Wirkrichtung eines Merkmales vom Knoten aus gesehen
- crossing=* - Beschreibungen der Übergänge für Fußgänger
- Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO vom 26. Januar 2001, in der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)