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Denkmalschutz
Alle Objekte des ursprünglichen LDMK sind historisch, weitaus weniger haben Denkmalschutz-Status. Sie sind teilweise in lokale Ensemble zusammen gefasst und werden in den Denkmallisten der verschiedenen Städte oder Landkreise geführt. Manchmal gehen Landkreisgrenzen durch Objekte, was zur Folge hat, dass ein Objekt in zwei Denkmalschutzlisten geführt wird (z.B. Brückkanal über die Schwarzach).
Für Ensemble, in denen verschiedenartige Objekte (z.B. Kran, Kaimauer, Schleusenwärterhaus, Güterschuppen) zusammengefasst sind, verwenden wir eine site-Relation.
Fast der gesamte Kanalverlauf steht unter Denkmalschutz. Die DMS-Listen führen den Kanal gleichzeitig als Bau- und als Bodendenkmal auf. Dazu die Auskunft BLfD, Dr. Christian Later (Referatsleiter Z II · Denkmalliste Bodendenkmäler, Kulturlandschaftserfassung), wie sich das genau aufteilt:
Wie Sie sich bereits richtig erschlossen haben, sind alle Elemente dieses Kanalbauwerks, die ohne massive bauliche Konstruktionen auskommen und lediglich als obertägig erhaltene Geländestrukturen wahrnehmbar sind (Aushubwälle, Dämme, Rampen etc.), als Bodendenkmäler erfasst. Hingegen sind die wasserführende Kanalrinne sowie sämtliche technischen oder baulichen Anlagen, sofern sie noch erhalten sind, als Baudenkmäler definiert. Dies umfasst beispielsweise auch die Wehre, Schleusen, Wärterhäuschen oder gebaute Stollenanlagen.