DE:Inline skating

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Dieses soll die Basisseite für die Erfassung von Inline-relevanten Tags werden.

Rechtliche Situation

Deutschland

Nach dem unten zitierten Artikel ist folgende Information nicht mehr ganz korrekt.

Wenn nicht anders angegeben, dann sind derzeit Inline-Skater auf den Fussweg angewiesen. Jetzt gibt es auch ein Zusatzzeichen mit dem andere Wege für Inliner und Rollschufahrer (nicht aber für andere "Geräte mit kleinen Rollen" wie Skate-, Kick- oder Longboards) freigegeben werden:

Empfohlene Tags für den Inline freigegebene Wege (Zusatzzeichen ??):
Zusatzzeichen 1020-13 - Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei, StVO 2009


http://www.welt.de/vermischtes/article3497631/Strassenverbot-fuer-Inline-Skates-aufgehoben.html

Schweiz

Inline-Skates gehören zu den fahrzeugähnlichen Geräten und dürfen daher auf Trottoirs, Fusswegen, Fussgängerzonen, Radwegen, Fahrbahnen von Tempo-30 und Begegnungs-Zonen sowie auf Nebenstrassen (sofern keine Trottoirs oder Radwege vorhanden sind und wenig Verkehr herrscht) gefahren werden. Es ist daher keine spezielle Freigabe für Inline-Skates nötig. Im Gegensatz zu Deutschland gehören unterstehen andere Geräte mit "kleinen Rollen", z.B. Skateboards, den gleichen Regelungen.

Da aber generell das Benutzen von Inline-Skates erlaubt ist, gibt es ein explizites Verbotsschild: Verbot für fahrzeugähnliche Geräte So ausgeschilderte Strassen bitte mit inline_skates=no auszeichnen.

Quelle: Verkehrsregelnverordnung Art. 50

In der Schweiz gibt es (ähnlich zu den Fahrrad-Routen) ein Netz von 3 nationalen und 11 regionalen, sehr gut ausgeschilderten Routen. Einige dieser Routen sind bereits erfasst.

Weitere Informationen zum Streckennetz bei Skatingland Schweiz. ACHTUNG diese Seite darf nicht als Quelle für OSM genutzt werden!

Hier die OSM Wiki Seite zu den Routen: EN:Switzerland/InlineNetwork

Österreich

Das Rollschuhfahren ist erlaubt auf:

  • Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen
  • Radfahranlagen, nicht jedoch Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes,
  • Wohnstraßen und Fußgängerzonen,
  • Fahrbahnen, die gemäß § 88 Abs. 1 vom Verbot des Spielens auf der Fahrbahn ausgenommen wurden und
  • Fahrbahnen, auf denen durch Verordnung der zuständigen Behörde das Fahren mit Rollschuhen zugelassen wurde.

Quelle: Straßenverkehrsordnung Art 88a

Innline Skate Routen

Siehe Relation:route#Inline_Skating_routes

Rendering / Statistics

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Weitere nützliche Tags