User:Ulamm/Datensammlung und -Darstellung für den Radverkehr
Die Darstellung von Radwegen als Zusatzinfo zur Fahrbahn taugt nur für eine Minimaldarstellung (sinngemäß: Straße hat Radwege, evt. mit Nennung des Belags).[1]
Ansonsten braucht man zur Routenwahl im Radverkehr mehr Informationen, die zusammenzutragen und möglichst auch schließlich zu rendern sind.
Damit die Daten zusammenkommen, sollten sie leicht zu erheben und mit wenigen und einfachen Tags einzufügen sein.
Beschreibung von Radwegen
Einigermaßen vollständige Beschreibung von Radwegen:
Rechtlicher Status der Wege
- Benutzungspflichtpflicht oder nicht (bei straßenbegleitenden Radwegen)
- Bisher wird die Benutzungspflicht mit bicycle=designated ("designated" = gekennzeichnet) oder bicycle=official dargestellt. Beides ist nicht wirklich eindeutig, zumal es Länder gibt, wo das runde Radwegschild (in D: Z. 237) keine Benutzungspflicht anzeigt und Länder, in denen es ein anderes Schild für nicht-benutzugspflichtige RW gibt, z. B. Frankreich). Da bisher noch kein gängiger Renderer die Benutzungspflicht anzeigt, sollte die Chance genutzt werden, ein eindeutiges Tag zu entwickeln, vorzugsweise bicycle=compulsory. Das in den englischsprachigen Richtlinien zu ergänzenden Informationen über Radwege (Key:cycleway#Supplementary details) aufgeführte Tag cycleway=* bedeutet hingegen laut Key:mandatory, dass die Radverkehrsanlage absolut nicht von Autos benutzt werden darf. Derselbe Parameter mit gegativem Wert, also mandatory=no steht als Umschreibung von "advisory" („anratend“). Danach sind B-pflichtige wie nicht B-pflichtige Radwege, sowie Radfahrstreifen "mandatory", demgegenüber nur die Schutzstreifen "advisory".
- Ein- oder Zweirichtungs-Radweg (bei straßenbegleitenden Radwegen und Radwegen auf Autobahnbrücken)
- Vorfahrtsregelungen (straßenbegleitende RW und straßenferne Velorouten)
Gestaltung und Zustand der Wege
- Lage: Ein Hinweis auf einen straßenbegleitenden Radweg ohne Angabe der Straßenseite ist indiskutabel.
- Breite ((Da habe ich trotz einer großen Zahl alter Notizen gerade erst mit dem Eintrag in OSM begonnen, hoffe aber auf tätige Unterstützung))
- Belag
- Material
- Erhaltungszustand
- Trassierung (hier Beispiele für straßenbegleitende RW:)
- Hochpflasterung von Seitenstraßen-Einmündungen
- Grundstückseinfahrten abgesenkt vs. uneben eingebunden vs. nur am Bordstein angerampt
- Der bisherige Parameter smoothness=* und seine Werte sind da m. E. ergänzungsbedürftig:
Problem
Ein unbefestigter Weg (highway=path im engeren Sinne) kann mit smoothness=good beschrieben werden, wenn er mit Reifen mittlerer Breite (32–47 mm) zubefahren ist.
Ein gepflasterter innerörtlicher Radweg mit Baumwurzelschäden und eingebrochenen Rinnen, sowie Dellen durch zeitweilig darauf geparkte LKW kann mit dieser Bereifung befahren werden, aber seine Oberfläche ist nicht als „gut“ zu bezeichnen.
Vorschläge
- Sinnvoll wäre da ein Parameter damages=* („Schäden“), der die Werte "no" (makellos), "little" (gering), "significant" (deutlich), "heavy" (schwer) und "desolate" annehmen kann, dazu "edged", wenn sich scharfe Kanten gebildet haben, siehe auch
- Vorschläge zu anlagebedingten QUalitäten und Widrigkeiten siehe:
Radverkehrsrelevante Informationen über Fahrbahnen
Regelungen zur Fahrbahnbenutzung
- Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung
- Sie sollte in allen Kartendarstellungen erscheinen
- Statt des bisherigen, unlogischen Tagging sollten Renderer "oneway_bicycle=no" erkennen.
- Fahrradverbote auf Straßen mit KFZ-Verkehr (sollte in allen Kartendarstellungen erscheinen)
- Strikte Fußgängerzonen vs. Fußgängerzonen, in denen Radfahren tagsüber erlaubt ist (sollte in allen Kartendarstellungen erscheinen)
Gestaltung und Zustand der Fahrbahnen
Fahrbahnoberflächen
Sie sollte in Kartendarstellungen erscheinen.
- Material
- Erhaltungszustand
Die Klassifizierung ist verbesserungswürdig:
- Thema Natursteinpflaster:
- Kleinsteinpflaster kann fast so eben wie Asphalt sein, wenn auch meist rutschiger. Es entwickelt aber wegen der Dünne der Steinschicht oft ein Waschbrettprofil.
- Bei Großpflaster aus der Zeit um 1900 hat der einzelne Stein oft nur eine geringe Wölbung. Gut verlegt ist es unkomfortabel aber nicht gesundheitsgefährdend. Älteres und neues Großsteinpflaster besteht oft aus kantigen Steinen, die schon bei Strecken von wenigen hundert Metern ernsthafte Gelenkschäden verursachen.
- Echtes Kopsteinpflaster aus Feldsteinen bereitet schon auf ganz kurzen Strecken Beschwerden.
- Vorschlag:
- Daran könnte man ein qualitatives Scoring knüpfen: good / uncomfortable / unhealthy / hurting.
Geometrie und Führung
- Einspurige Richtungsfahrbahnen erschweren das Radeln auf der Fahrbahn (Bremen: Schwachhauser Heerstr., Daniel-Jacobs-Str.)
- Straßenbahnschienen
Kartendarstellungen
Sowohl Openstreetmap Cyclemap als auch die Hike & Bike Map stellen (bisher) viele entscheidungsrelevante Informationen nicht dar.
Grafische Anordnung der Datensammlung
Fahrbahnzusatztags vs. separate Linie
- Die Darstellung von Radwegen und Gehwegen mittels Zusatztags der Fahrbahnbeschreibung vermindert bei nur grober Darstellung den Arbeitsaufwand, ist aber nie Vorschrift.
- Sie wird zudem sehr schlecht gerendert: OSM-Cyclemap stellt cycleway=track dar, nicht aber cycleway:right=track. Internationaler Mapnik, Deutscher Stil und Hike & Bike Map stellen mittels Zusatztags dokumentierte Radwege überhaupt nicht dar.
- Die englischsprachige Anleitung empfiehlt das Zeichnen einer separaten Linie zur Vermeidung komplizierter Schachtel-Tags, weil deren Erfassung durch Renderer ungewiss ist. Sie verbietet es nicht bei Radfahrstreifen.
- Wortlaut der englischsprachigen Originalanleitung "Key:cycleway", Abschnitt "Supplementary details": "This is not currently widely understood by rendering software or other data consumers. For this level of complexity, for tracks in particular, consider drawing the track as its own Wayway, parallel to the road: see highway=cycleway."
- Schon mit einem einfachen Bordstein fällt ein Radweg unter die besondere Empfehlung "tracks in particular". Ob dann noch ein Rasenstreifen, eine Hecke oder derlei hinzukommt, ist für Status und Funktion eines Radwegs bekanntlich irrelevant.
- Erst wenn ein Radweg sehr weit von einer Fahrbahn abgesetzt oder durch sehr starke Barrieren abgegrenzt ist, wird es interessant; dann stellt sich die Frage, ob es ein straßenbegleitender Radweg im Sinne der StVO ist.
- Werden die Elemente einer Straße mittels paralleler Linien dargestellt, sollten sie zu einer Relation zusammengefasst werden, die in diesem Fall keine übergreifende Route ist, sondern nur aus einer Straße besteht und deren Namen trägt. Es ist allerdings nicht role=street einzutragen, was ich bisher gemacht und bisher (2014-08-03) noch nicht korrigiert habe. Nach Relations/Proposed/Street sollte die aus einer Straße bestehende Route mit Tag type=street versehen werden. Das Tag role=* (Rolle) ist in vielen Fällen bei jedem Element einer Relation unterschiedlich, darf aber weggelassen werden.
Fahrtrichtung und Zeichenrichtung
Die Bezeichnungen "left" und "right" in den Tags beziehen sich auf die nenn- oder Zeichenrichtung, die von der Fahrtrichtung abweichen kann, bei Zweirichtungsfahrbahnen und Zweirichtungsradwegen von der Fahrtrichtung etwa der Hälfte der Nutzer abweicht.
Die Nennrichtung ist nicht immer leicht festzustelllen, aber immer leicht nachträglich umzukehren. Bei zahlreichen schon vorhandenen seitenspezifischen Zusatztags ist dann allerdings noch viel anzupassen. Vorzugsweise sollte die Nennrichtung eines Radwegs so orientiert sein, dass er rechts der Fahrbahn liegt. Ist neben der Fahrbahn nur ein Radweg separat zu zeichnen, sollte nach der Orientierung der Fahrbahn der Radweg links liegen.
Verhältnis von Datensammlung und Kartendarstellung
Grundsätzlich werden die gespeicherten Daten entweder in Form daraus grenderter Landkarten genutzt oder mittels Routingprogrammen. Da die Mehrheit der Leser (Nutzer im eigentlichen Sinne) nicht in einen Bearbeitungsmodus geht und es auch für Mitautoren (Nutzer im 1984-Sinne) zeitraubend ist, in den Bearbeitungsmodus zu gehen, wenn sie eigentlich nur irgendwo hinfahren wollen, hängt der Nutzen von Openstreetmap letztlich davon ab, wie gut Datensammlung, Datendokumentation und Kartendarstellung aufeinander abgestimmt sind.
Die vorhandenen Daten sollen so dokumentiert sein, dass das gegenwärtige Darstellungsrepertoir der gängigen gegenwärtigen Renderer optimal ausgeschöpft wird. Wenn beispielsweise Wege mit wasserfestem oder gut gepflegtem wassergebundenen Belag und mit eindeutiger Verkehrsreglung (bewusst Missverstehen gilt nicht!) statt als highway=cycleway als Pfad klassifiziert werden, highway=path, unterschlagen mehrere Renderer Wegeeigenschaften, die sie bei treffender Klassifizierung durchaus darstellen.
Der Weg zu besserern Renderern, die ein umfassendes Bild von Verkehrsnetzen liefern kann gleichermaßen bzw. sollte parallel über Verbesserung der bestehenden Renderer gehen und über die Entwicklung neuer.
Der Anreiz das Rendering zu verbessern, ist um so größer, je mehr bisher noch nicht gerenderte Daten in standarddisierter Form vorliegen. Und der Anreiz genauere Informationen zusammenzutragen, ist um so größer, je mehr der schon (aber vielleicht nur an einzelnen Orten) gesammelten Informationen in Kartendarstellungen einfließen.
Guter Dokumentationsmodus:
- Die vorhandenen Daten vermitteln möglichst genaues und dabei verständliches Bild.
- Es ist für die Mapper leicht, Daten einzufügen.
- Der Modus ist leicht zu erweitern. Es gibt keine Schwelle gegen Ausbau und Verfeinerung der Informationen.
Bei der Darstellung von Informationen, die nicht flächendeckend vorliegen, sollten nicht nur dokumentierte Eigenschaften visualisiert werden, sondern zwischen "Eigenschaft vorhanden", "Eigenschaft nicht vorhanden" und "unbekannt" unterschieden werden, bzw. Parameter=Wert_A / Parameter=Wert_B und Parameter=noch_nicht_erfasst.
Geeignete Karten zum Radfahren und zur Fahrradförderung
- Um die Nutzung des Fahrrades als Hauptverkehrsmittel zu unterstützen, sollte sich die Darstellung grundsätzlich an mapnik und openstreetmap.de orientieren
- Informationen über Oberflächenbeschaffenheit und Zulässigkeit lassen sich auch bei kleinen Maßstäben darstellen.
- Getrennt gezeichnete straßenbegleitende Radwege sind auch bei kleinen Maßstäben sichtbar, wenn sie über die Straßensignaturen gelegt werden statt darunter.
- Verkehrsnetze in räumlich beengten Bereichen, also innerorts und in Tallagen sind umso besser zu erkennen, je zarter die Signaturen sind, je geringer der Breitenunterschied zwischen Straßen und Wegen unterschiedlicher Kategorie ist.
- Mit klug gewählten, annähernd selbst erklärenden Signaturen lässt sich eine Vielzahl von Informationen darstellen (Meine Signaturen in Bremen per Fahrrad sind wegen einer recht groben Rastergrafik, eines kleinen Maßstabes (Druckvorlagen 1:30 000) und eines einfachen verwendeten Grafikprogramms leider großenteils nicht selbsterklärend)
Anhang: Definitionen anhand der deutschen StVO
Gehwege
Auf straßenbegleitenden Gehwegen ohne Schild und auf allen Wegen mit dem Zeichen 239 (Fußgänger = Gehweg) ohne Zusatzschild ist das Radfahren allen Personen im Alter von über 12 Jahren immer strikt verboten.
Benutzungspflichtige Radwege
Der benutzungspflichtige Bordsteinradweg ist durch Zeichen 237 (Radweg) gekennzeichnet oder Zeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg). Er muss vom Radverkehr benutzt werden, sofern er nicht unbenutzbar ist. Normalerweise ist er ein Einrichtungs-Radweg rechts neben der Fahrbahn. Soll er auch linksseitig benutzt werden, haben die Radwegschilder rechts der Fahrbahn ein entsprechendes Zusatzschild. Links der Fahrbahn stehen dann ebenfalls Radwegschilder, zumeist ohne Zusatzschild.
Nicht benutzungspflichtige Radwege
Der nicht-benutzungspflichtige Radweg wird in der StVO als anderer Radweg bezeichnet. Radfahrer haben die freie Wahl, entweder auf diesem Radweg oder auf der Fahrbahn zu fahren. Da in Deutschland (anders als etwa in Frankreich) noch kein Verkehrszeichen für nicht-benutzungspflichtige Radwege eingeführt wurde, zeichnen sie sich dadurch aus, dass sie am Design als Radweg zu erkennen sind, oft indirekt durch den rechts daneben verlaufenden Gehweg, aber kein Zeichen 237 tragen. Abgesehen von der Wahlfreiheit für den Radverkehr haben sie den gleichen Status wie benutzungspflichtige Radwege: Die zuständige Straßenverkehrsbehörde muss sie in einem verkehrssicheren Zustand halten, Autos dürfen dort weder fahren noch parken und auch Fußgänger einschließlich ÖPNV-Fahrgästen sie nur überqueren.
Seit 2013 sind auch nicht-benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege zulässig. Sie tragen rechts der Fahrbahn das Zweirichtungs-"Zusatzschild" ohne Radwegschild, links der Fahrbahn dassselbe Schild oder – ebenfalls ohne Hauptschild – das "Zusatzschild" "Fahrrad frei".
Gemeinsame Geh- und Radwege
Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist durch Zeichen 240 gekennzeichnet und benutzungspflichtig. Fuß- und Radfverkehr sind hier – unter entsprechender Rücksichtnahme der Radfahrer auf Fußgänger – gleichberechtigt. Auch gemeinsame Geh- und Radwege können für den Zweirichtungs-Radverkehr vorgesehen werden.
Bei Wegen abseits von Straßen haben Zeichen 240 (Geh-und-Rad-Weg), – außer an den wenigen Orten mit nennenswertem Pferdeverkehr – Zeichen 260 (KFZ-Verbot) und mit dem Zusatz "Radfahrer frei" auch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) praktisch die gleiche Bedeutung.
An Waldwegen stehen vielerorts nicht die üblichen Verkehrszeichen, sondern Texttafeln stellen das Verbot für KFZ und zumeist auch Fuhrwerks fest und die Zulässigkeit von Fuß- und Fahrradverkehr, hier allerdings "auf eigene Gefahr", also unter Ausschluss der Verkehrssicherungspflicht.
Gehweg/Radfahren erlaubt
Auf Wegen mmit dem Zeichen 239 (Gehweg) und dem Zusatzschild "Radfahren erlaubt" darf mit dem Fahrrad gefahren werden, aber Radfahrer haben sich den Belangen des Fußverkehrs unterzuordnen. Insbesondere darf (wenigstens in Anwesenheit von Fußgängern) nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ist der Bürgersteig einer Straße so ausgeschildert, ist man auf der Fahrbahn gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, auf dem Gehweg dagegen nur geduldeter Gast.
Radfahrstreifen
Der Begriff Radfahrstreifen bezeichnet in der StVO alleine die benutzungspflichtige Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn, zu erkennen an durchgezogener/en Begrenzungsmarkierun/en und an Zeichen 237, platziert als Piktogramm auf dem Fahrbahnbelag des Radfahrstreifens und/oder als klassisches Verkehrsschild auf dem Bordstein rechts neben dem Radfahrstreifen.
In der englischpsprachigen Anleitung bezieht sich die Empfehlung, genauer zubeschreibende Radverkehrsanlagen als getrennten Strich zu zeichnen ausdrucklich nur vorrangig, aber nicht ausschließlich auf Wege neben der Fahrbahn: "For this level of complexity, for tracks in particular, consider drawing the track as its own way".
Schutzstreifen
Der nicht-benutzungspflichtige für den Radverkahr abmarkierte Fahrbahnteil wird in der StVO als Schutzstreifen bezeichnet, in der seiner Einführung vorangehenden Fachliteratur als Angebots- oder Suggestionsstreifen. Abweichend vom "anderen Radweg" (d. h. nicht-benutzungspflichtigen Bordsteinradweg) darf er auch von KFZ befahren werden. Oft wird er in Straßen eingerichtet, wo die Restfahrbahn so schmal ist, dass KFZ im Begegnungsverkehr die Schutzstreifen mitbenutzem müssen.
Die Bezeichnung Schutzstreifen ist leider insofern missverständlich, als sie auch für die Sperrfläche zwischen einem Bordsteinradweg und der Bordsteinkante verwendet wird, die durch andere Pflasterung oder eine weiße Markierungslinie vom Radweg abgetrennt ist.
Schutzstreifen erfüllen die Eigenschaft Cycleway=advisory (s. o.). Da man sie in der Regel als Zusatzinformation zu Fahrbahn darstellt wird daraus cycleway=lane=advisory=right oder cycleway=lane=advisory=left oder cycleway=lane=advisory=both
Fahrbahnen
- Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und gehört daher grundsätzlich auf die Fahrbahn.
- Auf der Fahrbahn haben Radfahrer grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Auto- und Motorradfahrer.
- Nebeneinander zu radeln ist auch auf Fahrbahnen "normaler" Straßen nicht ganz verboten, sondern nur, "wenn dadurch der nachfolgende Verkehr behindert wird".
- Auch auf Radwegen und in Fahrradstraßen sollten (als Fall von §1 StV: gegenseitige Rücksichtnahme) langsamere Radler schnelleren Radlern das Überholen ermöglichen.
- Ein Verbot auf der Fahrbahn zu radeln wird durch folgende Regelungen bewirkt:
- Zeichen 254 Fahrradverbot – rechts der Fahrbahn (Links der Fahrbahn kann es auch das Ende eines Zweirichtungsradwegs anzeigen.)
- Vorhandensein eines Benutzungspflichtigen Radwegs oder Geh-und-Rad-Wegs.
- Zeichen 331 (KFZ-Straße)
- Eine mit dem Fahrrad nicht einhaltbare Mindestgeschwindigkeit.
Fahrradstraßen
- In Fahrradstraßen dient die Fahrbahn vorrangig dem Fahrradverkehr.
- Das Radfahren auf Gehwegen ist hier genauso verboten wie sonst auch.
- In Fahrradstraßen brauchen Radler Autos das Überholen nicht ermöglichen, was sich auf nachfolgende Radler ungünstig auswirken kann.
Hinweis auf Radverkehr auf der Fahrbahn
Auf einigen Straßen gibt es inzwischen Fahrradpiktogramme als Hinweis auf Radverkehr auf der Fahrbahn.
- Anders als Schutzstreifen (ein Mittel der weichen Trennung) beziehen sie sich auf die gesamte auch von KFZ benutzte Fläche beziehen.
- Anders als in Fahrradstraßen geben sie dem Radverkehr hier keinen Vorrang, sondern verdeutlichen nur die Gleichberechtigung, die auch ohne Piktogramme gegeben wäre.
- Sie sollen Radfahrer davon abhalten,
- verbotenerweise auf dem Gehwge zu radeln, Bremer Beispiele: Vor dem Steintor, Faulenstraße,
- verbotenerweise auf einem nur für die Gegenrichtung vorgesehenen Radweg zu radeln, Bremer Beispiele: Auf den Häfen, An der Gete,
- Sie sollen Radfahrern nahebringen,
- statt eines zum Radfahren freigegebenen Gehwegs die Fahrbahn zu benutzen,
- statt eines unkomfortablen Radwegs die Fahrbahn zu benutzen (Bremer Beispiel: Arberger Heerstraße ab der Jahnhalle des TV Arbergen stadtauswärts).
Ungereimtheiten der Beschilderung straßenferner Wege
- Die beschilderungsmäßige Unterscheidung zwischen – logischerweise nicht benutzungspflichtigen – straßenfernen Radwegen und benutzungspflichtigen straßenbegleitenden Radwegen wurde vom Gesetzgeber versäumt.
- Die Abgrenzung zwischen "gemeinsamer Geh und Radweg" und "Gehweg/Radfahren erlaubt" entspricht nicht immer Gestalt und Verkehrsbedeutung der so ausgeschilderten Wege.
- Wenn ein Weg aus einer Richtung als "gemeinsamer Geh und Radweg" oder als "Gehweg/Radfahren erlaubt" ausgeschildert ist, aus der anderen aber als strikter Gehweg, kann das mit Überlegung erfolgt sein, um eine Einbahnregelung für den Radverkehr zu bewirken, etwa auf einer Autobahnbrücke mit beidseitigen Seitenwegen. Das eigentlich erforderliche Hinweisschild "Radfahrer im Gegenverkehr" unter dem (strikten) Gehwegzeichen ist leider nicht vorgeschrieben und wird oft vergessen.
- Zwar entstehen viele Ungereimtheiten durch behördliche Nachlässigkeit. Es gibt aber auch den Fall (Wege in Grünanlagen in Bremen und Umland), dass die Funktion von Wegen nicht klar kenntlich gemacht wurde, weil der behördeninterne Meiniungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
- Übrigens gilt die StVO für jeden öffentlichen Weg.
Fußnoten
- ↑ Für Bremer Verhältnisse wäre allerdings wünschenswert, den beträchtlichen überflüssigen Altbestand (beidseitige nicht-benutzungspflichtige Einrichtungsradwege an Straßen mit glatter Fahrbahn in Tempo-30-Zonen) mit in diesen Eigenschaften mit einem Minimum an Fahrbahn-Tags darzustellen.