DE:Verkehrszeichen in Deutschland

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Ausgehend von Verkehrszeichen werden hier Attribute für kartierte Objekte vorgeschlagen.

Ob das Zeichen für einen eigenständigen Punkt Knoten oder Punkt, für einen Knotenpunkt in einer Linie, für eine ganze Linie Linienzug oder für eine Relation Relation getaggt werden sollte, ist bei traffic_sign=* beschrieben.

Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO) DEː100 bis DEː199

Zeichen 103-10 - Kurve (links), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:103-10

Als Linie Linienzug mit
Kurve links
Zeichen 103-20 - Kurve (rechts), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:103-20

Als Linie Linienzug mit
Kurve rechts
Zeichen 108-56.svg
traffic_sign=DE:108[-10]

Als Linie Linienzug mit
Gefälle 10 %
  • analog bei Steigungen
  • der Weg ist mit Key:incline zu versehen (Richtungspfeil zeigt Steigung an)
  • nicht zu verwechseln mit dem Zeichen 108-10, dessen Unternummer dem angegebenen Zahlwert entspricht
Zeichen 124.svg
traffic_sign=DE:124

Als Linie Linienzug mit
Staugefahr
Zeichen 123.svg
traffic_sign=DE:123

Als Linie Linienzug mit
Arbeitsstelle
Key:construction wird als (noch) nicht für den Verkehr nutzbar betrachtet und gestrichelt gerendert. Eine Baustelle, die den Verkehr nicht völlig blockiert, ist damit nicht gemeint.
Zeichen 131 - Lichtzeichenanlage, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:131

Als Linie Linienzug mit
Lichtzeichenanlage
Zeichen 133-10 - Fußgänger (Aufstellung rechts), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:133-10

Als Linie Linienzug mit
Vorsicht, Fußgänger! – Aufstellung rechts
Zeichen 136-10 - Kinder, Aufstellung rechts, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:136-10

Als Linie Linienzug mit
Vorsicht, Kinder! – Aufstellung rechts
Zeichen 138-10 - Radverkehr, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:138-10

Als Linie Linienzug mit
Radverkehr – Aufstellung rechts
Zeichen 142-10 - Wildwechsel, Aufstellung rechts, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:142-10

Als Linie Linienzug mit
Wildwechsel – Aufstellung rechts


Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO) DEː200 bis DEː299

 
Zeichen 201.svg

traffic_sign=DE:201

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Anmerkungen: Key:crossing
 
Zeichen 205.svg
traffic_sign=DE:205

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Vorfahrt gewähren
 
Zeichen 206.svg
traffic_sign=DE:206

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Halt! Vorfahrt gewähren
 
Zeichen 208 - Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! 600x600, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:208

Als Linie Linienzug (je nach Richtung der Linie in der Datenbank) mit
Vorrang des Gegenverkehrs

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 209-20.svg
traffic_sign=DE:209

Als Relation Relation mit
Anmerkungen:
  • nach diesem Schema
  • analog für Gebote/Verbote für andere Richtungen
 
Zeichen 215.svg
traffic_sign=DE:215

Als Linie Linienzug mit

Oder als Punkt Knoten oder Punkt mit

Anmerkungen:
  • oneway im Kreisverkehr wird automatisch angenommen
  • mini_roundabouts (Kreisverkehre ohne bauliche Begrenzung in der Mitte) haben in Deutschland meist keine Beschilderung.
 
Zeichen 220-10 - Einbahnstraße, linksweisend, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:220-10

Als Linie Linienzug mit
Einbahnstraße – linksweisend

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 220-20 - Einbahnstraße, rechtsweisend, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:220-20

Als Linie Linienzug mit
Einbahnstraße – rechtsweisend

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 224.svg
traffic_sign=DE:224

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Haltestelle

Anmerkungen: Buslinien sollten als Relation:route gekennzeichnet werden.

 
Zeichen 229.svg
traffic_sign=DE:229

Als Punkt/Fläche Knoten oder Punkt/Fläche oder Gebiet mit
Taxenstand

Anmerkungen: Taxistand

 
Zeichen 237.svg
traffic_sign=DE:237

Als Linie Linienzug

von der Straße separiert

als Teil einer Straße

Radweg

Anmerkungen:

  • highway=cycleway steht zunächst für alle Radwege, die Benutzungserlaubnis wird auf Radfahrende beschränkt, siehe Default Access Restrictions.
  • Bei separat eingezeichneten Radwegen wird auf parallel verlaufenden Straßen mit dem Attribut bicycle=use_sidepath auf die durch das Verkehrsschild DE:237 angeordnete Benutzungspflicht des Radwegs durch Radfahrende hingewiesen.
  • Bei als Teil der Straße verlaufenden Radspuren und mit cycleway=* gekennzeichneten Straße wird mittels cycleway:bicycle=designated auf die durch das Verkehrsschild DE:237 angeordnete Benutzungspflicht der Radspur durch Radfahrende hingewiesen.
  • Die alleinige Verwendung der Attributkombination highway=path + bicycle=designated soll vermieden werden.
 
Zeichen 238.svg
traffic_sign=DE:238

Als Linie Linienzug

von der Straße separiert

Reitweg

Anmerkungen:

 
Zeichen 239.svg
traffic_sign=DE:239

Als Linie Linienzug

von der Straße separiert

auf Bürgersteige auch auf der Straße:

Gehweg

Anmerkungen:

  • Mit highway=footway wird die Benutzungserlaubnis auf zu Fuß Gehende beschränkt, siehe Default Access Restrictions.
  • Ohne Zusatzzeichen sind diese Wege nicht für Radfahrende zugelassen.
  • Bei vorhandenem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zusatzzeichen 1022-10.svg) wird Attribut bicycle=yes hinzugefügt.
  • Die alleinige Verwendung der Attributkombination highway=path + foot=designated soll vermieden werden.
 
Zeichen 240.svg
traffic_sign=DE:240

Als Linie Linienzug

von der Straße separiert

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Anmerkungen:

  • Detaillierte Hinweise zur Kartierung von Rad- und kombinierten Rad- und Fußwegen sind in Radverkehrsanlagen kartieren dokumentiert. Folgende Hinweise sind nur Beispiele.
  • Mit highway=path wird die Benutzung für nicht motorisierten Verkehr erlaubt, auch für Reitende, siehe Default Access Restrictions. Nach StVO sind diese Wege für zu Fuß Gehende und Radfahrende vorgesehen, Reitende jedoch ausgenommen.
  • Bei separat eingezeichneten Rad- und Fußwegen wird auf parallel verlaufenden Straßen mit dem Attribut bicycle=use_sidepath auf die durch das Verkehrsschild DE:240 angeordnete Benutzungspflicht des Radwegs durch Radfahrende hingewiesen.
  • Bei als Teil der Straße verlaufenden Rad- Fußwegen und mit cycleway:right=* gekennzeichneten Straße wird mittels cycleway:right:bicycle=designated auf die durch das Verkehrsschild DE:240 angeordnete Benutzungspflicht des Rad- und Fußwegs durch Radfahrende hingewiesen.
  • Neben dem bevorzugt anzuwendenden Attribut highway=path ist noch die traditionelle Schreibweise highway=cycleway (highway-Typ nach dem 'größten' Verkehrsmittel) anzutreffen.
 
Zeichen 241-30 - getrennter Rad- und Fußweg, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:241-30

Als Linie Linienzug

von der Straße separiert

Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links

Anmerkungen:

  • Fuß- und Radweg kann von Barrieren getrennt sein. In dem Fall kann man den Rad- und Fußweg separat mit highway=cycleway und highway=footway kartieren.
    • In seltenen Fällen kann der Fußweg auch als Bürgersteig des Radwegs vorkommen (Höhenunterschied). In dem Fall kann stattdessen ein highway=cycleway mit sidewalk=* und foot=yes (weil Radwege in Deutschland Fußgänger sonst ausschließen) ohne segregated=yes (durch sidewalk=* implizit) gezeichnet werden.
  • Radweg kann auch als Streifen auf der Fahrbahn vorkommen, in dem Fall wie Zeichen 237 vorgehen.
  • Sonst (Fuß- und Radweg ebenerdig, ohne barrieren) sieh Zeichen 240
 
Zeichen 241-31 - getrennter Fuß- und Radweg, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:241-31

Als Linie Linienzug

von der Straße separiert

Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

Anmerkungen:

  • Fuß- und Radweg kann von Barrieren getrennt sein. In dem Fall kann man den Rad- und Fußweg separat mit highway=cycleway und highway=footway kartieren.
    • In seltenen Fällen kann der Fußweg auch als Bürgersteig des Radwegs vorkommen (Höhenunterschied). In dem Fall kann ein highway=cycleway mit sidewalk=* und foot=yes (weil Radwege in Deutschland Fußgänger sonst ausschließen) ohne segregated=yes (durch sidewalk=* implizit) gezeichnet werden.
  • Radweg kann auch als Streifen auf der Fahrbahn vorkommen, in dem Fall wie Zeichen 237 vorgehen.
  • Sonst (Fuß- und Radweg ebenerdig und durch Oberfläche getrennt) sieh Zeichen 240
 
Zeichen 242.1 - Beginn einer Fußgängerzone, StVO 2009.svg
traffic_sign=DE:242.1

Als Linie Linienzug mit
Beginn einer Fußgängerzone

Anmerkungen:

 
Zeichen 242.2 - Ende einer Fußgängerzone, StVO 2009.svg
traffic_sign=DE:242.2

Ende einer Fußgängerzone

Anmerkungen:

  • siehe 242.1 Beginn einer Fußgängerzone
  • Veraltete Zeichenkennung DE:243
 
Zeichen 244.1 - Beginn einer Fahrradstraße, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:244.1

meist mit Zusatzzeichen 1020-30.svg
oder mit  Zusatzzeichen KFZ frei.svg
Als Linie/Fläche Linienzug/Fläche oder Gebiet mit

zumeist mit einem der folgenden Zusätze

Beginn einer Fahrradstraße

Anmerkungen:

  • OSM-Cycleway impliziert: bicycle=designated + motor_vehicle=no)
  • Veraltete Zeichenkennung DE:244
  • highway=* - Für den Wert spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Fahrradstraße handelt oder nicht. Er wird so gewählt, wie es dem Ausbauzustand und der Verkehrsbedeutung der Straße am ehesten gerecht wird. highway=residential für Fahrradstraßen, die sich kaum von den umgebenen Straßen im Wohngebiet abheben, d.h. mit breiter Fahrbahn und (meistens) Gehweg. Ein Zusatzschild „Anlieger frei" oder „KFZ frei" ist ein gutes Indiz dafür, dass highway=residential geeignet ist. highway=path ist für Straßen, die von der Breite und Anlage eher einem gemeinsamen Fahrrad- und Fußweg entsprechen. Außerdem kann dies verwendet werden, wenn die Straße nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Außerdem können highway=service vorkommen, oder es kann bei exklusiv für Fahrräder beschränkten Straßen highway=cycleway in Frage kommen. Siehe auch DE:Key:bicycle_road
 
Zeichen 244.2 - Ende einer Fahrradstraße, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:244.2
Ende einer Fahrradstraße

siehe 244.1 Beginn einer Fahrradstraße

 

traffic_sign=DE:244.3

meist mit Zusatzzeichen 1020-30.svg
oder mit  Zusatzzeichen KFZ frei.svg
Einzelnen Straßen innerhalb der Fahrradzone werden als Fahrradstraße getaggt. Beginn einer Fahrradzone

siehe 244.1 Beginn einer Fahrradstraße

 

traffic_sign=DE:244.4
Ende einer Fahrradzone

siehe 244.1 Beginn einer Fahrradstraße

 
Zeichen 245 - Bussonderfahrstreifen, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:245

Als Linie Linienzug

von der Straße separiert oder als eigener Weg:

als Teil einer Straße:

Bussonderfahrstreifen

Anmerkungen:

  • Nach StVO kennzeichnet DE:245 abgegrenzte Fahrstreifen, deren Befahrung nur für Omnibusse oder Oberleitungsbusse im Linienverkehr zulässig ist.
  • Auch in OSM steht bus=* nur für Busse im Linienverkehr.
  • Weil der passende Schlüssel vehicle erst später eingeführt wurde, ist dieses Zeichen vormals auch mit access=no + bus=yes bzw. access=no + bus=designated gekennzeichnet worden.
 
Zeichen 250.svg
traffic_sign=DE:250

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Fahrzeuge aller Art

Anmerkungen: Gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Tiere und Reiter[1]; Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Weil der passende Schlüssel vehicle erst später eingeführt wurde, ist dieses Zeichen vormals auch mit access=no + foot=yes gekennzeichnet worden.

 
Zeichen 251.svg
traffic_sign=DE:251

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 251 - Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
 
Zeichen 253.svg
traffic_sign=DE:253

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. "hgv" bedeutet "Heavy Goods vehicle", zu deutsch "Lastkraftwagen" (LKW). Information dazu und LKW-Karte unter: User:Win32netsky

 
Zeichen 254.svg
traffic_sign=DE:254

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Radverkehr

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 255.svg
traffic_sign=DE:255

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Krafträder

Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 255 - Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas

 
Zeichen 256.svg
traffic_sign=DE:257-50

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Mofas

Anmerkungen: bisher Zeichen 256 (alte Zeichenkennung)

 
Zeichen 257-51 - Verbot für Reiter, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-51

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Reiter

Anmerkungen: bisher Zeichen 258 (alte Zeichenkennung)

 
Zeichen 257 - Gespannfuhrwerke, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:257-52

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Gespannfuhrwerke

Anmerkungen: ehemals Zeichen 257

 
Zeichen 257-54 - Verbot für Kraftomnibusse, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-54

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Kraftomnibusse

Anmerkungen: neues Zeichen bzw. neue Zeichen-Nummer. Da bus=* nur für Busse im Linienverkehr steht, muss tourist_bus=* zusätzlich gesetzt werden.

 
Zeichen 257-56 - Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-56

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 257-58 - Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km-h fahren können oder dürfen, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:257-58

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Anmerkungen: Einführung 2017; Passendes Tagging sollte diskutiert werden!

 
Zeichen 259.svg
traffic_sign=DE:259

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Fußgänger

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 260.svg
traffic_sign=DE:260

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Kraftfahrzeuge

Anmerkungen: StVO sagt: Zeichen 260 - Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Alternativ also auch mit motorcar=no + motorcycle=no gekennzeichnet.

 
Zeichen 261.svg
traffic_sign=DE:261

Als Linie Linienzug mit
Verbot für kennzeichnungs­pflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Anmerkungen: 'hazmat' steht für 'hazardous materials' (gefährliche Materialien). Die Strecken des Gefahrgutgrundnetzes können mit hazmat=designated eingetragen werden.

 
Zeichen 262.svg
traffic_sign=DE:262[5.5]

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse

Anmerkungen: Angabe des Gewichts in Tonnen. Die Einheit wird weggelassen. Als Dezimaltrenner gilt der Punkt (z.B. maxweight=5.5 für 5,5 Tonnen).

 
Zeichen 263.svg
traffic_sign=DE:263[8]

Als (Punkt/)Linie (Knoten oder Punkt/)Linienzug mit
Anmerkungen: Angabe der maximalen Achslast in Tonnen, die Einheit wird weggelassen. Sollte ein Komma vorkommen, so wird es durch einen Punkt ersetzt (z.B. maxaxleload=3.5 für 3,5 Tonnen).
 
Zeichen 264.svg
traffic_sign=DE:264[2]

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen:
  • Angabe der Breite in Metern. Die Einheit wird weggelassen. Als Dezimaltrenner gilt der Punkt (z.B. maxwidth=4.5 für 4,5 Meter).
  • Bei Verwendung unter Brücken sollte die betreffende Linie aufgetrennt werden, so dass nur der Teil direkt unter der Brücke so gekennzeichnet werden kann.
 
Zeichen 265.svg
traffic_sign=DE:265[3.8]

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen:
  • Angabe der Höhe in Metern, die Einheit wird weggelassen. Sollte ein Komma vorkommen, so wird es durch einen Punkt ersetzt (z.B. maxheight=3.8 für 3,8 Meter). Information dazu und LKW-Karte unter: User:Win32netsky

Vorschau Verwendung Höhenschild

  • Bei Verwendung unter Brücken sollte die betreffende Linie aufgetrennt werden, so dass nur der Teil direkt unter der Brücke so gekennzeichnet werden kann.
 
Zeichen 266.svg
traffic_sign=DE:266[10]

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen: Angabe der Länge in Metern, die Einheit wird weggelassen. Als Dezimaltrenner gilt der Punkt (z.B. maxlength=10.5 für 10,5 Meter).
 
Zeichen 267 - Verbot der Einfahrt, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:267

Als Relation Relation mit
Verbot der Einfahrt

Anmerkung: Das Schild kennzeichnet nur ein Verbot der Einfahrt, nicht aber ob eine Straße eine Einbahnstraße ist. Nur in Kombination mit 220 kennzeichnet dieses Schild das Ende einer Einbahnstraße. Falls das Schild ohne 220 verwendet wird (sog. unechte Einbahnstraße), bitte dies mit einer restriction=no_entry-Relation kennzeichnen.

 
Zeichen 269.svg
traffic_sign=DE:269

Als Linie Linienzug mit
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Anmerkungen: 'hazmat:water' steht für wassergefährdende Stoffe. Die Strecken des Gefahrgutgrundnetztes können mit hazmat=designated eingetragen werden.

 
Zeichen 270.1.svg
traffic_sign=DE:270.1

Als Relation Relation mit
Anmerkungen: Weitere Infos dazu bitte unter Umweltzone nachlesen. Wird nur in Kombination mit Zusatzzeichen 270.1 verwendet.
 
Zeichen 272.svg
traffic_sign=DE:272

Als Relation Relation mit
Verbot des Wendens

Anmerkungen:

 
Zeichen 274-60 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:274-60
oder traffic_sign=DE:274[60]

Als Linie Linienzug mit
Zulässige Höchst­geschwindigkeit

Anmerkungen: Angabe der Höchstgeschwindigkeit in km/h. Falls für verschiedene Fahrtrichtungen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten, dann maxspeed:forward=* und maxspeed:backward=* nutzen. Siehe auch: Proposed features/maxspeed none, Proposed features/ref speed.
Seit 2017 entspricht die Unternummer dem angegebenen Zahlwert. Die Notwendigkeit eckiger Klammern als Schlüsselwerte zu benutzen entfällt, wird jedoch weiterhin alternativ angewendet.

Zeichen 274-50.svg Zeichen DE:274-5 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
Zeichen 274-51.svg Zeichen DE:274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
Zeichen 274-52.svg Zeichen DE:274-20 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Zeichen 274-53.svg Zeichen DE:274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Zeichen 274-54.svg Zeichen DE:274-40 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Zeichen 274-55.svg Zeichen DE:274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Zeichen 274-60 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg Zeichen DE:274-60 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Zeichen 274-70 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg Zeichen DE:274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Zeichen 274-58.svg Zeichen DE:274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Zeichen 274-59.svg Zeichen DE:274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
Zeichen 274-60.svg Zeichen DE:274-100 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Zeichen 274-61.svg Zeichen DE:274-110 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
Zeichen 274-62.svg Zeichen DE:274-120 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
Zeichen 274-63.svg Zeichen DE:274-130 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Hinweis: Anstelle der aktuellen Zeichen 274-5, 274-90 und 274-110 werden aufgrund fehlender Bildvorlagen in obiger Tabelle historische Verkehrszeichen dargestellt.

 
Zeichen 274.1 - Beginn einer Tempo 30-Zone, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.1

Als Linie Linienzug mit
Beginn einer Tempo 30-Zone

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 30er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

 
Zeichen 274.1-20 - Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.1-20

Als Linie Linienzug mit
Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen - einseitig

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 20er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

Zeichen 274.1 - Beginn einer Tempo 30-Zone, StVO 2013.svg / Zeichen 274.2 - Ende einer Tempo 30-Zone (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.1
traffic_sign=DE:274.2

Als Linie Linienzug mit
Beginn einer Tempo 30-Zone - doppelseitig (Rückseite Z 274.2)

Anmerkungen: Das Verkehrszeichen 274.1-40 ist eine Zusammenfassung der Zeichen 274.1 und 274.2. Das Verkehrszeichen 274-40 sollte getrennt in dessen Einzelzeichen 274.1 und 274.2 erfasst werden, um die Blickrichtungen eindeutig festlegen zu können.

 
Zeichen 274.1-20 - Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg / Zeichen 274.2-20 - Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.1-20
traffic_sign=DE:274.2-20

Als Linie Linienzug mit
Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen - doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)

Anmerkungen: Das Verkehrszeichen 274.1-41 ist eine Zusammenfassung der Zeichen 274.1-20 und 274.2-20. Das Verkehrszeichen 274-41 sollte getrennt in dessen Einzelzeichen 274.1-20 und 274.2-20 erfasst werden, um die Blickrichtungen eindeutig festlegen zu können.

 
Zeichen 274.2 - Ende einer Tempo 30-Zone (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.2

Als Linie Linienzug mit
Ende einer Tempo 30-Zone

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 30er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

 
Zeichen 274.2-20 - Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (einseitig), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:274.2-20

Als Linie Linienzug mit
Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

Anmerkungen: Die Attribute sollten für jede Straße in der 20er-Zone gesetzt werden. Zur Angabe des Grundes der Höchstgeschwindigkeit sind verschiedene Tags möglich.

 
Zeichen 275.svg
traffic_sign=DE:275-30
oder
traffic_sign=DE:275[30]

Als Linie Linienzug mit
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

Anmerkungen:

  • Dieses Verkehrszeichen wird nur außerhalb geschlossener Ortschaften fahrstreifenbezogen, niemals aber auf dem rechten von mehreren Fahrstreifen, angeordnet.
  • DE:275 wird daher immer als Bestandteil von DE:525 oder DE:526 anzutreffen sein.
  • Die Unternummer bestimmt die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, zum Beispiel traffic_sign=DE:275-80 für eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h.


 
Zeichen 276.svg
traffic_sign=DE:276

Als Linie Linienzug mit
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Anmerkungen: Der Wert no gilt für beide Richtungen. Wenn nur für die entsprechende Richtung erlaubt, nicht aber für die Gegenrichtung, dann overtaking=forward setzen bzw. overtaking=backward im umgekehrten Fall.

 
Zeichen 277.svg
traffic_sign=DE:277

Als Linie Linienzug mit
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Anmerkungen: Der Wert no gilt für beide Richtungen. Wenn nur für die entsprechende Richtung erlaubt, nicht aber für die Gegenrichtung, dann overtaking:hgv=forward setzen bzw. overtaking:hgv=backward im umgekehrten Fall.


 
Zeichen 277.1 - Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen; StVO 2020.svg
traffic_sign=DE:277.1

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Anmerkungen: Für dieses relativ neue Schild hat sich noch kein Tagging-Schema etabliert. overtaking:motorcar=no kommt der intention wahrscheinlich relativ nahe, siehe [2] und DE talk:Key:overtaking.


 
Zeichen 278-57.svg
traffic_sign=DE:278-70

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Ende der zulässigen Höchst­geschwindigkeit

Anmerkungen: Falls für verschiedene Fahrtrichtungen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten, dann maxspeed:forward=* und maxspeed:backward=* nutzen. Siehe auch: Proposed features/maxspeed none, Proposed features/ref speed.
Seit 2017 entspricht die Unternummer der Verkehrszeichenkennnummer dem angegebenen Zahlwert.

Zeichen 278-50.svg DE:278-5 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
Zeichen 278-51.svg DE:278-10 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
Zeichen 278-52.svg DE:278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Zeichen 278-53.svg DE:278-30 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Zeichen 278-54.svg DE:278-40 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Zeichen 278-50 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg DE:278-50 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Zeichen 278-60 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg DE:278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Zeichen 278-70 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg DE:278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Zeichen 278-58.svg DE:278-80 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Zeichen 278-59.svg DE:278-90 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
Zeichen 278-60.svg DE:278-100 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Zeichen 278-61.svg DE:278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
Zeichen 278-62.svg DE:278-120 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
Zeichen 278-63.svg DE:278-130 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Hinweis: Anstelle der aktuellen Zeichen 278-5 bis 278-40 und 278-80 bis 278-130 werden aufgrund fehlender Bildvorlagen in obiger Tabelle historische Verkehrszeichen dargestellt.

 
Zeichen 282 - Ende sämtlicher Streckenverbote, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:282

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Ende sämtlicher streckenbezogen­er Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote

Anmerkungen: keine

Markierungen DE:293 bis DE:299


Zeichen 293.svg
traffic_sign=DE:293

Als Punkt/Linie Knoten oder Punkt/Linienzug mit
Fußgängerüberweg

Anmerkungen:

 
Zeichen 295 - Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:295

Als Linie Linienzug mit
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Anmerkungen:

  • Regeln, wie die Werte für lanes zu bestimmen sind, wird in DE:Fahrspuren beschrieben.
  • Anwendbare Werte sind yes, no, not_right, not_left, only_right, only_left
 
Zeichen 296 - Einseitige Fahrstreifenbegrenzung, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:296

Als Linie Linienzug mit
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung

Anmerkungen:

  • Regeln, wie die Werte für lanes zu bestimmen sind, wird in DE:Fahrspuren beschrieben.
  • Anwendbare Werte sind yes, no, not_right, not_left, only_right, only_left
 
Zeichen 297 - Richtungspfeile, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:297

Als Linie Linienzug mit
Pfeilmarkierungen / Richtungspfeile

Anmerkungen:

  • Eine ausführliche Anleitung zur Pfeilmarkierung auf Straßenoberflächen findet sich in DE:Key:turn und DE:Key:turn:lanes
  • In der Regel sollen Pfeilmarkierungen nur in dem Straßenabschnitt eingetragen werden, für den sie gelten.
  • Zur Verdeutlichung einer Navigationsanzeige kann auf Verbindungswegen (Highway Links), die unmittelbar einem Fahrstreifen mit Pfeilmarkierung folgt, eine Richtungsangabe erfolgen. So kann auf einem Fahrstreifen mit turn:lanes=through;slight_right ein Verbindungsweg mit turn=right folgen.
  • Eine Prüfung der Attribute kann mit dem grafischen Werkzeug OSM Lane Visualizer durchgeführt werden.
 
Zeichen 297.1-21 - Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenendes, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:297.1-21

Als Linie Linienzug mit
Vorankündigungspfeil - zur Anzeige eines Fahrstreifenendes

Anmerkungen:

  • Die Attribute turn:lanes=merge_to_right|none und turn:lanes=none|none|merge_to_left sind zur Ankündigung von Fahrstreifenenden üblich, auch ohne vorhandene Fahrbahnmarkierungen, zum Beispiel bei Beschleunigungsspuren an Autobahnen.

Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) DEː300 bis DEː499

Zeichen 306 - Vorfahrtstraße, StVO 1970.svg
traffic_sign=DE:306

Als Linie Linienzug mit
Vorfahrtstraße
  • bzw. am Ende bei Zeichen 307 Zeichen 307.svg:

priority_road=end

Zeichen 308.svg
traffic_sign=DE:308

Als Linie Linienzug (je nach Richtung der Linie in der Datenbank) mit
Vorrang vor dem Gegenverkehr

Anmerkungen: keine

Zeichen 310.svg
traffic_sign=DE:310

Als Punkt/Linie Knoten oder Punkt/Linienzug mit Ortstafel Vorderseite

Anmerkungen:

  • Straßennamen enden oft nicht am Ortsausgang, sondern an der Gemeinde- oder Ortsteilgrenze.
  • Das Ortsschild ist immer ein node (Punkt).
  • Den alt_name=* zu verwenden, wenn Ortslagen zweier Gemeinden aneinander grenzen, ist fragwürdig, weil dieses Tag normalerweise nicht ermöglicht, die Namen zweier Objekte einzutragen, sondern mehr als einen Namen für ein und dasselbe Objekt.
  • Wenn alleinstehend bei einer in den Ort hineinführenden Einbahnstraße (oneway=yes) sind neben traffic_sign=city_limit zusätzlich city_limit=begin in Verwendung.
 
Zeichen 311.svg
traffic_sign=DE:311

Als Punkt/Linie Knoten oder Punkt/Linienzug mit Ortstafel Rückseite

Anmerkungen:

  • Straßennamen enden oft nicht am Ortsausgang, sondern an der Gemeinde- oder Ortsteilgrenze.
  • Das Ortsschild ist immer ein node (Punkt).
  • Den alt_name=* zu verwenden, wenn Ortslagen zweier Gemeinden aneinander grenzen, ist fragwürdig, weil dieses Tag normalerweise nicht ermöglicht, die Namen zweier Objekte einzutragen, sondern mehr als einen Namen für ein und dasselbe Objekt.
  • Wenn alleinstehend bei einer aus dem Ort herausführenden Einbahnstraße (oneway=yes) sind neben traffic_sign=city_limit zusätzlich city_limit=end in Verwendung.
 
Zeichen 314.svg
traffic_sign=DE:314

Als Punkt/Fläche Knoten oder Punkt/Fläche oder Gebiet mit
Parken

Anmerkungen:

  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 314 gibt es weitere Varianten:
Zeichen 314-10 - Parkplatz (Anfang), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:314-10 Parken - Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
Zeichen 314-20 - Parkplatz (Ende), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:314-20 Parken - Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
Zeichen 314-30 - Parken Mitte (Aufstellung rechts oder links), StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:314-30 Parken - Mitte (Aufstellung rechts oder links)
Zeichen 314-50 - Parkhaus, Parkgarage, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:314-50 Parkhaus, Parkgarage
 
Zeichen 316.svg
traffic_sign=DE:316

Als Punkt/Fläche Knoten oder Punkt/Fläche oder Gebiet mit
Parken und Reisen

Anmerkungen:

Zeichen 316-50 - Parken und Mitfahren, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:316-50 Parken und Mitfahren (Siehe auch amenity=car_pooling oder carpool=* (fr))
 
Zeichen 315-55 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:315-55

Auf einem highway=* mit
Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts

Anmerkungen:

  • :right durch :left bzw. :both zu ersetzten, je nach Richtung des Weges bzw. ob an beiden Seiten Parkplätze vorliegen
  • Falls möglich (z.B. bei Markierungen), kann man die Parkplätze als Fläche eintragen
  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 315 gibt es weitere Varianten (Liste ist nicht ausschließlich):
Zeichen 315-50 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:315-50 Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links
Zeichen 315-57 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:315-57 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
Zeichen 315-65 - Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:315-65 Parken - Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
Zeichen 315-75 - Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:315-75 Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts
 
Zeichen 325.1.svg
traffic_sign=DE:325.1

Als Linie Linienzug mit
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Anmerkungen:

 
Zeichen 325.2.svg
traffic_sign=DE:325.2

Als Linie Linienzug mit
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Anmerkungen: maxspeed=* wird automatisch angenommen, muss nicht gesetzt werden. Siehe auch: OSM_tags_for_routing/Maxspeed#Germany

 
Zeichen 327.svg
traffic_sign=DE:327

Als Linie Linienzug mit
Tunnel

Anmerkungen:

  • bei Bedarft auch layer=-2...
 
Zeichen 328.svg
traffic_sign=DE:328

Als Punkt/Linie/Fläche Knoten oder Punkt/Linienzug/Fläche oder Gebiet mit
Nothalte- und Pannenbucht

Anmerkungen:

 
Zeichen 330.1 - Autobahn, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:330.1

Als Linie Linienzug mit
Autobahn

Anmerkungen:

  • Die Linien eines Weges, insbesondere bei Autobahnanschlussrampen (Motorway Link), sollen, aufgrund sich ändernder Verkehrsregeln, erst ab diesem Verkehrszeichen als highway=motorway bzw. highway=motorway_link gekennzeichnet werden.
  • Die davor liegenden Linien erhalten die Kategorie der zuführenden Straße bzw. Verbindungswegs.
 
Zeichen 330.2 - Ende der Autobahn, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:330.2

Als Linie Linienzug mit
Ende der Autobahn

Anmerkungen:

 
Zeichen 331.1 - Kraftfahrstraße, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:331.1

Als Linie Linienzug mit
Kraftfahrstraße

Anmerkungen: Oft auch highway=trunk, aber es gibt viele Ausnahmen.

Zeichen 331.2 - Ende der Kraftfahrstraße, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:331.2

Als Linie Linienzug mit
Ende der Kraftfahrstraße

Anmerkungen: Entweder ohne Merkmal motorroad=* oder motorroad=no

 
Zeichen 333.svg
traffic_sign=DE:333

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen:
  • analog bei "gelben Autobahnen" mit highway=trunk_link
  • ref, bzw. name der Ausfahrt wird am Abzweigungspunkt angebracht, siehe Zeichen 406
 
Zeichen 350-10 - Fußgängerüberweg (rechts), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:350-10

Als Knoten Knoten oder Punkt der Fahrbahn mit
Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts

Anmerkungen:

Zum Verkehrszeichen DE:350-10 gibt es weitere Varianten:

Zeichen 350-20 - Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) einseitig, StVO 1992.svg traffic_sign=DE:350-20 Fußgängerüberweg - Aufstellung links
Zeichen 350-20 - Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) einseitig, StVO 1992.svg / Zeichen 350-10 - Fußgängerüberweg (rechts), StVO 1992.svg traffic_sign=DE:350-40 Fußgängerüberweg - doppelseitig (-10/ -20)
  • Der eigenständige Knoten zum Verkehrszeichen DE:350-40 soll zur eindeutigen Kennzeichnung der Blickrichtung als traffic_sign=DE:350-10;350-20 mit den Blickrichtungen direction=35;215 (als Beispiel) erfasst werden.
 
Zeichen 353.svg
traffic_sign=DE:353

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen: Abgeschafft mit StVO-Novelle 2013, für bereits aufgestellte Schilder gilt eine Übergangsfrist bis 31. Okt. 2022. Weiter gültig bleibt Zeichen 220.
 
Zeichen 354.svg
traffic_sign=DE:354

Als Punkt Knoten oder Punkt mit

Als Linie Linienzug mit

Wasserschutzgebiet

Anmerkungen: 'hazmat:water' steht für wassergefährdende Stoffe. Bei diesem Schild sollten die Strecken gemieden werden, beziehungsweise mit extremer Vorsicht gefahren werden. Die Strecken des Gefahrgutgrundnetztes können mit hazmat=designated eingetragen werden.

 
Zeichen 355.svg
traffic_sign=DE:355

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen: bei Über-/Unterführung entsprechend bridge=yes bzw. tunnel=yes und entsprechende Ebene
 
Zeichen 357.svg
traffic_sign=DE:357

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Sackgasse

Anmerkungen: Eine Sackgasse muss für Router nicht speziell gekennzeichnet werden. Um auf die Existenz des Zeichens hinzuweisen, sollte ein spezieller Punkt (neben) dem Weg eingezeichnet werden. Um den letzten Punkt eines Weges, der auch nicht für Fußgänger oder andere Fortbewegungsmittel weitergeht, zu kennzeichnen, siehe How_to_map_a#Sackgasse.
Sackgasse eintragen mit JOSM

 
Zeichen 358.svg
traffic_sign=DE:358

Als Punkt/Linie Knoten oder Punkt/Linienzug mit
Anmerkungen: keine
 
Zeichen 365-52 - Tankstelle, StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:365-52

Als Punkt Knoten oder Punkt oder Fläche Fläche oder Gebiet mit
Tankstelle

Anmerkungen:

  • Mit amenity=fuel wird die Tankstelle selbst erfasst. Das Schild bleibt in der Regel unberücksichtigt.
  • Bis 1. April 2014 besaß dieses Zeichen mit ID 365-52 die veraltete Verkehrszeichenkennung 361-50.
  • Zum Richtzeichen für Tankstellen gibt es weitere Varianten:
Zeichen 365-53 - Autogastankstelle, StVO 2006.svg
traffic_sign=DE:365-53 Tankstelle mit Autogas fuel:lpg=yes
Zeichen 365-54 - Erdgastankstelle, StVO 2006.svg
traffic_sign=DE:365-54 Tankstelle mit Erdgas fuel:cng=yes
Zeichen 365-65 - Ladestation für Elektrofahrzeuge, StVO 2014.svg
traffic_sign=DE:365-65 Ladestation für Elektrofahrzeuge amenity=charging_station
Zeichen 365-66 - Wasserstofftankstelle, StVO 2014.svg
traffic_sign=DE:365-66 Wasserstofftankstelle fuel:LH2=yes
 
Zeichen 380-52 - Richtgeschwindigkeit 80 km-h, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:380-52
traffic_sign=DE:380[80]

Als Linie Linienzug mit
Richtgeschwindigkeit

Anmerkungen

  • Am 1. April 2014 wurden wesentliche Teile der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert und überflüssige Verkehrszeichen entfernt. Das Zeichen „Richtgeschwindigkeit“ wurde dabei ohne Ersatz gestrichen. Vorhandene Schilder bleiben bis zum 31. Oktober 2022 gültig, die Aufstellung neuer Schilder wird nicht mehr angeordnet.
  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 380 gibt es eine weitere Variante:
Zeichen 380-54 - Richtgeschwindigkeit 100 km-h, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:380-54 Richtgeschwindigkeit 100 km/h
 
Zeichen 385 - Ortshinweistafel, StVO 1988.svg
traffic_sign=DE:385

Als Punkt Knoten oder Punkt mit Ortshinweistafel

Anmerkungen:

  • Straßennamen enden oft nicht am Ortsausgang, sondern an der Gemeinde- oder Ortsteilgrenze.
  • Die Ortshinweistafel ist immer ein node (Punkt).
 
Zeichen 386.3 - Touristische Unterrichtungstafel (2400x3600), StVO 2013.svg
traffic_sign=DE:386.3

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Touristische Unterrichtungstafel

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 401.svg
traffic_sign=DE:401[…]

An die Linie Linienzug mit ref=B *

Optional als Relation Relation mit

Bundesstraßen

Anmerkungen:

 
Bundesautobahn 999 number.svg
traffic_sign=DE:405[…]

An die Linie Linienzug mit ref=A *

Optional als Relation Relation mit

Autobahnen
 
Zeichen 406.svg
traffic_sign=DE:406[…]

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Ausfahrt
 
Zeichen 410.svg
traffic_sign=DE:410[…]

An die Linie Linienzug mit int_ref=E *

Optional als Relation Relation mit

Europastraße
 
Zeichen 437.svg
traffic_sign=DE:437[…]

Als Linie Linienzug mit
Straßennamenschild

Anmerkungen:

 
Zeichen 438 - Vorwegweiser; StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:438

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen

Anmerkungen:

 
Zeichen 439 - Vorwegweiser, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:439

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Gegliederter Vorweg­weiser außerhalb von Autobahnen

Anmerkungen:

 
Zeichen 448 - Ankündigungstafel auf Autobahnen, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:448

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Ankündigungstafel

Anmerkungen: keine

Zeichen 449 - Vorwegweiser auf Autobahnen (nach RWBA), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:449

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Vorwegweiser auf Autobahnen

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 453 - Entfernungstafel auf Autobahnen, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:453

Als Punkt Knoten oder Punkt mit
Entfernungstafel

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 455-30.svg
traffic_sign=DE:455[…]

Als Relation Relation mit
Umleitung

Anmerkungen: keine

 
Zeichen 460-50 - Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol (900x600), StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:460[…]

Als Relation Relation mit
Bedarfsumleitung

Anmerkungen:

  • Anleitung zur Beschreibung von Bedarfsumleitungen in Germany/Bedarfsumleitung
  • Bei detour=* wird die Referenznummer der Autobahn angegeben, zu der diese Bedarfsumleitung hinführt (detour=A 3)
  • Bei name=* Wird die Referenznummer der Bedarfsumleitung und die Referenznummer der Autobahn, zu der diese Bedarfsumleitung hinführt, angegeben (name=U 17 (A 3))
    • Existieren mehrere Bedarfsumleitungen zu derselben Autobahnanschlussstelle, wird dem Namen der Anfangsbuchstaben eine der Himmelsrichtungen n, o, s oder w der Hauptverkehrsrichtung der abgehenden Autobahnanschlussstelle angegeben. So wird die Bedarfsumleitung Beginnend auf der A 7 Fahrtrichtung Norden zur A 6 Richtung Osten wie folgt benannt: name=U 1 (A 6) n
  • Zum Verkehrszeichen mit Kennung 460 gibt es mehrere Varianten:
Zeichen 460-10 - Bedarfsumleitung, linksweisend (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-10[22] Bedarfsumleitung, Vorankündigung links
Zeichen 460-11 - Bedarfsumleitung, rechts vorbei (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-11[22] Bedarfsumleitung, hier links
Zeichen 460-12 - Bedarfsumleitung, hier links (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-12[22] Bedarfsumleitung, links einordnen
Zeichen 460-20 - Bedarfsumleitung, rechtsweisend (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-20[22] Bedarfsumleitung, Vorankündigung rechts
Zeichen 460-21 - Bedarfsumleitung, links vorbei (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-21[22] Bedarfsumleitung, hier rechts
Zeichen 460-22 - Bedarfsumleitung, hier rechts (900x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-22[22] Bedarfsumleitung, rechts einordnen
Zeichen 460-30 - Bedarfsumleitung geradeaus, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:460-30[22] Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus
Zeichen 460-50 - Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol (900x600), StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:460-50[22] Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol
 
Zeichen 525-31 - Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 - dreistreifig in Fahrtrichtung (1600x1250); StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:525-31

Als Linie Linienzug mit
Fahrstreifentafel - ohne Gegenverkehr mit integrierten Zeichen 275

Anmerkungen:

  • Zum Eintragen der Linien-Eigenschaften sind in Bezug auf DE:525 lediglich die angeordneten Mindestgeschwindigkeiten der Zeichen DE:275 zu beachten.
  • Bei dem hier gezeigten Verkehrschild DE:525-31 dreistreifig in Fahrtrichtung minspeed:lanes=80|50|none


Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO) DE:600 bis DE:630


Sonstige Zeichen der StVO DE:720


Zusatzzeichen nach § 39 Absatz 3 StVO DEː1000 bis DEː1099

Allgemeine Zusatzzeichen DEː1000 bis DE:1014

Richtungsangaben durch Pfeile DEː1000


Zusatzzeichen 1000-10 - Richtungsangaben durch Pfeile, linksweisend, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1000-10

Als Knoten Knoten oder Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1001-10

Als Linie Linienzug

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen auf der folgenden Strecke in angegebener Richtung
Richtung, linksweisend

Anmerkungen:
Zu diesen richtungsweisenden Zusatzzeichen gibt es mehrere Varianten:

Zusatzzeichen 1000-11 - Richtung der Gefahrstelle, linksweisend, StVO 1992.svg DE:1000-11 Richtung der Gefahrstelle, linksweisend
Zusatzzeichen 1000-20 - Richtungsangaben durch Pfeile, rechtsweisend, StVO 1992.svg DE:1000-20 Richtung, rechtsweisend
Zusatzzeichen 1000-21 - Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend, StVO 1992.svg DE:1000-21 Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend
Zusatzzeichen 1000-30 - beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile, StVO 1992.svg DE:1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
Zusatzzeichen 1000-31 - beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile, StVO 1992.svg DE:1000-31 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
 
Zusatzzeichen 1000-12 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend; StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1000-12

Als Knoten Knoten oder Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1001-12

Als Linie Linienzug

  • ist der Fußweg ein- oder anderseitig der Straße weiterzuführen
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend

Anmerkungen:

  • Dieses Zusatzzeichen sollte nur erfasst werden, wenn es dauerhaft oder absehbar für lange Zeit aufgestellt ist.
  • Bei der Linieneigenschaft sidewalk=both ist je nach Linienrichtung zu sidewalk=left bzw. sidewalk=right wechseln. Eine Markierung eines Überwegs mittels highway=crossing kann angebracht sein.
  • Sind beidseits der Straße eigene Linien für Fußgänger vorhanden, ist das Ende der einen Linie mit der anderen zu verbinden. Der Überweg sollte entsprechend der Situation mit highway=crossing markiert werden
  • Dieses Zusatzzeichen wird oftmals auch ohne Hauptzeichen als Umleitungshinweis für Fußgänger verwendet.

Weitere Variante:

Zusatzzeichen 1000-22 - Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend (600x330), StVO 1992.svg DE:1000-22 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, rechtsweisend
 
Zusatzzeichen 1000-13 - Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:1000-13

Als Knoten Knoten oder Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1000-13

Als Relation Relation

  • ist die Relation entsprechend des Zeichens zu führen
Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis

Anmerkungen:

Weitere Varianten:

Zusatzzeichen 1000-23 - Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Viertelkreis, StVO 2017.svg DE:1000-23 Umleitungsbeschilderung Viertelkreis
Zusatzzeichen 1000-34 - Richtungsangaben durch Pfeile, Umleitungsbeschilderung Halbkreis, StVO 2017.svg DE:1000-34 Umleitungsbeschilderung Halbkreis
 
Zusatzzeichen 1000-32.svg
traffic_sign=DE:1000-32

Vor straßenbegleitenden Radwegen an Einmündungen von Straßen und Fahrwegen

An der Einfahrt freigegebener Einbahnstraßen

Radverkehr kreuzt von links und rechts

Anmerkungen:

  • Zunächst nur vorgesehen, um In Verbindung mit Zeichen 205 Zeichen 205.svg oder 206 Zeichen 206.svg den Verkehr aus seitlichen Einmündungen vor einem Zweirichtungsradweg zu warnen.
  • Seit 2013 korrekte Beschilderung bei freigegebenen Einbahnstraßen (statt vorher Zeichen 1000-33) unter dem Zeichen 220 Zeichen 220.svg.[3] Einzelne Verkehrsbehörden haben es schon vorher so gemacht.
 
Zusatzzeichen 1000-33.svg
traffic_sign=DE:1000-33

In die entgegengesetzte Richtung zur Fahrtrichtung von Einbahnstraßen als Linie Linienzug
Radverkehr im Gegenverkehr

Anmerkungen:

  • Seit 1. April 2017 ist dieses Verkehrszeichen DE:1000-33 zur Kennzeichnung von Einbahnstraßen, in denen der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen ist, ungültig. Statt dessen ist DE:1000-32 zu verwenden.
  • Bei freigegebenen Einbahnstraßen in Verbindung mit Zeichen 220.svg (seit 2013 veraltet) und mit Zeichen 267.svg (alternativ zu Zusatzzeichen 1022-10.svg)
  • Manchmal alternativ zu Zeichen 1000-31 Zusatzzeichen 1000-31.svg unter dem Zeichen 237.svg, Zeichen 240.svg oder Zeichen 241.svg bei Zweirichtungsradwegen verwendet, um den rechtsseitigen vor dem entgegenkommenden Verkehr zu warnen.
  • Seit 2013 ohne Hauptzeichen für die neu ermöglichten Zweirichtungsradwege ohne Benutzungspflicht.

Länge einer Strecke DE:1001


Zusatzzeichen 1001-30 - auf ... m, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1001-30

Als Knoten Knoten oder Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1001-30[…]

Als Linie Linienzug

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen auf der folgenden Strecke von … Metern
Auf ...m

Anmerkungen:

  • Das Verkehrszeichen, auf welches sich dieses Zusatzzeichen bezieht, gilt nur für die folgende Strecke auf … Metern. Die durch das Verkehrszeichen eingesetzte Verhaltensvorschriften erlischt nach Zurücklegen dieser Strecke automatisch, ohne dass es einer besonderen Beschilderung bedarf.
  • Findet Anwendung zum Beispiel bei Geschwindigkeitsbegrenzungen Zeichen 274-70 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg, Überholverboten Zeichen 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art, StVO 1992.svg, Gefahrzeichen Zeichen 105-10 - Doppelkurve (zunächst links), StVO 1992.svg
  • Bei der Erfassung als Knoten ist die Entfernungsangabe im Wertefeld, wie auf dem Zeichen zu lesen, jedoch ohne die Einheit [m] anzugeben. Zum Beispiel als steckenbegrenztes Überholverbot mit traffic_sign=DE:276,1001-30[800]
 
Zusatzzeichen 1001-31 - auf ... km (600x330), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1001-31

Als Knoten Knoten oder Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1001-31[…]

Als Linie Linienzug

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen auf der folgenden Strecke von … Kilometern
Auf ...km

Anmerkungen:

  • Das Verkehrszeichen, auf welches sich dieses Zusatzzeichen bezieht, gilt nur für die folgende Strecke auf … Kilometern. Die durch das Verkehrszeichen eingesetzte Verhaltensvorschriften erlischt nach Zurücklegen dieser Strecke automatisch, ohne dass es einer besonderen Beschilderung bedarf.
  • Findet Anwendung zum Beispiel bei Geschwindigkeitsbegrenzungen Zeichen 274-70 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg, Überholverboten Zeichen 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art, StVO 1992.svg, Gefahrzeichen Zeichen 105-10 - Doppelkurve (zunächst links), StVO 1992.svg
  • Bei der Erfassung als Knoten ist die Entfernungsangabe im Wertefeld, wie auf dem Zeichen zu lesen, jedoch ohne die Einheit [km] anzugeben. Zum Beispiel bei Gefahrenhinweis auf querendes Wild traffic_sign=DE:142-10,1001-31[3]


Entfernungsangaben DE:1004


Zusatzzeichen 1004-30 - nach 100 m, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1004-30

Als Knoten Knoten oder Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1004-30[…]

Als Linie Linienzug

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen erst … ab Metern Entfernung
Entfernungsangabe in m

Anmerkungen:

  • Das Verkehrszeichen, auf welches sich dieses Zusatzzeichen bezieht, gilt erst in einer Entfernung von … Metern. Die durch das Verkehrszeichen eingesetzte Verhaltensvorschriften tritt erst nach Zurücklegen dieser Strecke in Kraft.
  • Findet als Ankündigungshinweis Anwendung zum Beispiel bei dem Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren Zeichen 205 - Vorfahrt gewähren! StVO 1970.svg, Einengung von Fahrstreifen Zeichen 531-20 - Einengungstafel − ohne Gegenverkehr − Einzug links, noch 1 Fahrstreifen (1600x1250), StVO 2017.svg, Gefahrzeichen Zeichen 131 - Lichtzeichenanlage, StVO 1970.svg
  • Bei der Erfassung als Knoten ist die Entfernungsangabe im Wertefeld, wie auf dem Zeichen zu lesen, jedoch ohne die Einheit [m] anzugeben. Zum Beispiel bei der Einengungstafel mit traffic_sign=DE:531,1004-30[100]
 
Zusatzzeichen 1004-31 - in ... km, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:1004-31

Als Knoten Knoten oder Punkt mit

traffic_sign=DE:…,1004-31[…]

Als Linie Linienzug

  • entsprechend dem Hauptverkehrszeichen erst … ab Kilometer Entfernung
Entfernungsangabe in km

Anmerkungen:

  • Das Verkehrszeichen, auf welches sich dieses Zusatzzeichen bezieht, gilt erst in einer Entfernung von … Kilometern. Die durch das Verkehrszeichen eingesetzte Verhaltensvorschriften tritt erst nach Zurücklegen dieser Strecke in Kraft.
  • Findet als Ankündigungshinweis Anwendung zum Beispiel bei dem Verkehrszeichen für die maximal zulässige, tatsächliche Masse Zeichen 262-5,5 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse, StVO 2017.svg oder der maximal zulässigen, tatsächlichen Höhe Zeichen 265-3,8 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe, StVO 2017.svg.
  • Bei der Erfassung als Knoten ist die Entfernungsangabe im Wertefeld, wie auf dem Zeichen zu lesen, jedoch ohne die Einheit [km] anzugeben. Zum Beispiel bei der maximal zulässigen, tatsächlichen Höhe mit traffic_sign=DE:265[3.8],1004-31[2]


Hinweise durch Sinnbild DEː1010


Zusatzzeichen 1010-10.svg
traffic_sign=DE:1010-10

Als Linie Linienzug mit Spielende Kinder

Wird sehr selten eingesetzt. Ergibt mit Zeichen 250.svg eine Spielstraße.


Sonstige Hinweise durch verbale Angaben DEː1012


Zusatzzeichen 1012-32 - Radfahrer absteigen (420x231), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1012-32

Als Linie Linienzug mit Radfahrer absteigen

Anmerkungen:

  • Auf einer ausgeschilderten Radroute, oder zwischen zwei Radwegen, müssen Radfahrer sich ein kurzes Stück als Fußgänger fortbewegen - das heißt schieben. Wird meistens durch Zeichen 239 Zeichen 239.svg angezeigt. Das Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ hat allein keine rechtliche Bindung.


Zusatzzeichen 1012-33 - keine Mofas (330x600), StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1012-33

Als Linie Linienzug mit keine Mofas

Anmerkungen: keine


Tunnelkategorien gemäß ADR-Übereinkommen DE:1014


Zusatzzeichen 1014-50 - Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B), StVO 2007.svg
traffic_sign=DE:1014-50

Als Linie Linienzug mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - B

Anmerkungen:

  • Kein Transport von Gefahrgütern, die zu einer sehr großen Explosion führen können.
  • In Kombination mit Zeichen 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, StVO 1988.svg zu Verwenden: Als Knoten traffic_sign=DE:261,1014-50, als Linie hazmat:B=no
 
Zusatzzeichen 1014-51 - Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C), StVO 2007.svg
traffic_sign=DE:1014-51

Als Linie Linienzug mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - C

Anmerkungen:

  • Kein Transport von Gefahrgütern, die zu einer großen oder sehr großen Explosion führen, oder bei denen umfangreich giftige Substanzen freigesetzt werden können.
  • In Kombination mit Zeichen 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, StVO 1988.svg zu Verwenden: Als Knoten traffic_sign=DE:261,1014-51, als Linie hazmat:C=no
 
Zusatzzeichen 1014-52 - Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D), StVO 2007.svg
traffic_sign=DE:1014-52

Als Linie Linienzug mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - D

Anmerkungen:

  • Kein Transport von Gefahrgütern, die zu einer großen oder sehr großen Explosion, zu großen Bränden führen, oder bei denen umfangreich giftige Substanzen freigesetzt werden können.
  • In Kombination mit Zeichen 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, StVO 1988.svg zu Verwenden: Als Knoten traffic_sign=DE:261,1014-52, als Linie hazmat:D=no
 
Zusatzzeichen 1014-53 - Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E), StVO 2007.svg
traffic_sign=DE:1014-53

Als Linie Linienzug mit Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - E

Anmerkungen:

  • Durchfahrtsverbot für alle gefährlichen Güter, unter Ausnahme von UN2919, UN3291 und UN3373 (bestimmte radioaktive Stoffe, klinische Abfälle und Materialien).
  • In Kombination mit Zeichen 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, StVO 1988.svg zu Verwenden: Als Knoten traffic_sign=DE:261,1014-53, als Linie hazmat:E=no

Zusatzzeichen mit Ausnahmen („frei“) DEː1020 bis DE:1031

Personengruppen frei DEː1020


Zusatzzeichen 1020-12.svg
traffic_sign=DE:1020-12

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen: Siehe "Anlieger frei".
Zusatzzeichen 1020-30.svg
traffic_sign=DE:1020-30

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen: Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
Zusatzzeichen 1020-31.svg
traffic_sign=DE:1020-31

Als Linie Linienzug mit
Anmerkungen:
  • Bisher keine Umsetzung für "Parken frei".
  • Weiteres siehe "Anlieger frei".


Einspurige Fahrzeuge frei DE:1022


Zusatzzeichen 1022-10.svg
traffic_sign=DE:1022-10

Als Linie Linienzug mit
Radfahrer frei

Anmerkungen: Bei Einbahnstraßen (also freigegeben in entgegengesetzter Richtung) als:

Bei Abbiegebeschränkungen mit

Zusatzzeichen 1022-11.svg
traffic_sign=DE:1022-11

Als Linie Linienzug mit
Mofas frei
Zusatzzeichen 1022-12.svg
traffic_sign=DE:1022-12

Als Linie Linienzug mit
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei

Gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas, alle müssen einzeln gesetzt werden.


Mehrspurige Fahrzeuge frei DE:1024


Zusatzzeichen 1024-10.svg
traffic_sign=DE:1024-10

Als Linie Linienzug mit
Personenkraftwagen frei
Zusatzzeichen 1024-12.svg
traffic_sign=DE:1024-12

Als Linie Linienzug mit
LKW frei Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
Zusatzzeichen KFZ frei.svg
traffic_sign=KFZ frei

Als Linie Linienzug mit
PKW und Motorräder frei Das Zeichen steht nicht im amtlichen Katalog, wird aber von mehreren Verkehrsbehörden (u. a. HB,MS und DO) regelmäßig verwendet.
Zusatzzeichen 1024-14.svg
traffic_sign=DE:1024-14

Als Linie Linienzug mit
Kraftomnibus frei Da bus=* nur für Busse im Linienverkehr steht, muss tourist_bus=* ergänzt werden.

Zusatzzeichen 1024-16 - Straßenbahn frei, StVO 1992.svg traffic_sign=DE:1024-16

Als Linie Linienzug mit
Strassenbahn frei
Zusatzzeichen 1024-17.svg
traffic_sign=DE:1024-17

Als Linie Linienzug mit
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei

Im Gegensatz zu "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" handelt es sich hier um eine Fahrzeugart, nicht um eine Art des Verkehrs.


Besondere Fahrzeuge und Transportgüter frei (verbale Angabe) DE:1026


Zusatzzeichen 1026-30.svg
traffic_sign=DE:1026-30

Als Linie Linienzug mit
Taxi frei

Anmerkungen: Bei Einbahnstraßen (also freigegeben in entgegengesetzter Richtung) als:

Bei Abbiegebeschränkungen mit

Zusatzzeichen 1026-32.svg
traffic_sign=DE:1026-32

Als Linie Linienzug mit
Linienverkehr frei

Anmerkungen: psv steht für "Public Service Vehicle", also übersetzt "öffentliches Verkehrsmittel". Dieser OSM-Key schließt jedoch nicht nur den Linienverkehr, wie er in der deutschen StVO gemeint ist, ein, sondern zusätzlich auch noch Taxis. Diese sind laut deutscher StVO aber kein Linienverkehr, außer es handelt sich um Anruf-Sammel- oder Anruf-Linien-Taxis. Daher sollte für "Linienverkehr frei" zunächst nur bus=yes gesetzt werden. Eventuell gibt es auch noch dem umstrittenen Tag share_taxi=yes, falls die für den Linienverkehr freigegebene Strecke von Anruf-Sammel- oder Anruf-Linien-Taxis befahren wird.

Anmerkungen: Bei Einbahnstraßen (also freigegeben in entgegengesetzter Richtung) als:

Bei Abbiegebeschränkungen mit

Zusatzzeichen 1026-33.svg
traffic_sign=DE:1026-33

Als Linie Linienzug mit
Einsatzfahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1026-34.svg
traffic_sign=DE:1026-34

Als Linie Linienzug mit
Krankenfahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1026-35.svg
traffic_sign=DE:1026-35

Als Linie Linienzug mit
Lieferverkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
Zusatzzeichen 1026-36.svg
traffic_sign=DE:1026-36

Als Linie Linienzug mit
Landwirtschaftlicher Verkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
Zusatzzeichen 1026-37.svg
traffic_sign=DE:1026-37

Als Linie Linienzug mit
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
Zusatzzeichen 1026-38.svg
traffic_sign=DE:1026-38

Als Linie Linienzug mit
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
  • In Kombination mit Zeichen 260 Zeichen 260.svg: motor_vehicle=agricultural;forestry
  • In Kombination mit Zeichen 250 Zeichen 250.svg: vehicle=agricultural;forestry
Zusatzzeichen 1026-39.svg
traffic_sign=DE:1026-39

Als Linie Linienzug mit
Betriebs- und Versorgungsdienst frei Je nach verbotener Fahrzeugart, also dem Verbotszeichen.
  • In Kombination mit Zeichen 260 Zeichen 260.svg: motor_vehicle=private;delivery
  • In Kombination mit Zeichen 250 Zeichen 250.svg: vehicle=private;delivery


Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG DE:1031


Zusatzzeichen 1031.svg
traffic_sign=DE:1031-50
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - rote, gelbe und grüne Plakette

Anmerkungen: In Verbindung mit Zeichen 270.1 Zeichen 270.1.svg. Attributierung wird noch diskutiert. Siehe Umweltzone.

 
Zusatzzeichen 1031-50.svg
traffic_sign=DE:1031-51
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - gelbe und grüne Plakette

Anmerkungen: In Verbindung mit Zeichen 270.1 Zeichen 270.1.svg. Attributierung wird noch diskutiert. Siehe Umweltzone.

 
Zusatzzeichen 1031-51.svg
traffic_sign=DE:1031-52
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - grüne Plakette

Anmerkungen: In Verbindung mit Zeichen 270.1 Zeichen 270.1.svg. Attributierung wird noch diskutiert. Siehe Umweltzone.


Beschränkende Zusatzzeichen DE:1040 bis DE:1053

Zeitangaben ohne Beschränkung auf Wochentage DE:1040


Zusatzzeichen 1040-10 - Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt 10 - 16 h, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1040-10[…]
Als Knoten Knoten oder Punkt mit

Als Linie Linienzug entweder mit

Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h)
  • In Kombination mit Zeichen 250 Zeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1970.svg als Einschränkung für Wintersportler
  • In Kombination mit Zeichen 101 Zeichen 101 - Gefahrstelle, StVO 1970.svg als allgemeiner Warnhinweis
  • Bei der Erfassung als Knoten ist die Zeitangabe im Wertefeld, wie auf dem Zeichen zu lesen, ohne führende Null, jedoch ohne die Einheit [h] anzugeben (traffic_sign=DE:101,1040-10[9-18]).
 
Zusatzzeichen 1040-30.svg
traffic_sign=DE:1040-30[…]
Als Knoten Knoten oder Punkt mit

Als Linie Linienzug mit

Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)
  • Bei der Erfassung als Knoten ist die Zeitangabe im Wertefeld, wie auf dem Zeichen zu lesen, ohne führende Null, jedoch ohne die Einheit [h] anzugeben. Zeitbeschränktes Überholverbot: traffic_sign=DE:276,1040-30[6-21].
  • In Kombination mit Zeichen 276 Zeichen 276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art, StVO 1992.svg Überholverbot in der Zeit von 6-21 Uhr:
    overtaking:conditional=no @ (06:00-21:00)
  • In Kombination mit Zeichen 274-80 Zeichen 274-58.svg zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22-6 Uhr:
    maxspeed:conditional=80 @ (22:00-06:00)
  • In Kombination mit Zeichen 314 Zeichen 314.svg und Zeichen 1040-32 Zusatzzeichen 1040-32.svg Parkplatz, Parkscheibe 2 Stunden in der Zeit von 16-18 Uhr:
    maxstay=2 hours
    maxstay:conditional=no @ (18:00-16:00)
    oder
    maxstay:conditional=2 hours @ (16:00-18:00)
 
Zusatzzeichen 1040-32.svg
traffic_sign=DE:1040-32
Als Knoten Knoten oder Punkt mit

Als Fläche Fläche oder Gebiet mit

Parkscheibe 2 Stunden


Mehrspurige Fahrzeuge DE:1048


Zusatzzeichen 1048-14 - nur Sattelkraftfahrzeuge, StVO 1992.svg
traffic_sign=DE:1048-14
Als Knoten Knoten oder Punkt mit

Als Linie Linienzug zum Beispiel mit

nur Sattelkraftfahrzeuge

Erweiternde Zusatzzeichen DE:1060


Zusatzzeichen 1060-33 - Massenangabe - 2,8 t, StVO 2017.svg
traffic_sign=DE:1060-33

Als Knoten Knoten oder Punkt mit
traffic_sign=DE:277,1060-33

Als Linie Linienzug mit
conditional=no @ (maxweight>2.8)

Massenangabe - 2,8 t

Anmerkungen:

  • Nur für Erweiterung des Überholverbots für Kfz ab 3,5t zGM auf Kfz ab 2,8t zGM verwendet.
  • Nur in Kombination mit Zeichen 277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, StVO 1992.svg overtaking:hgv:conditional=no @ (maxweight>2.8)

Siehe auch

Sonstiges

  • Das Layout lehnt an Kumakyoos Seite De:Howto Map A. Für ein kompaktes Layout siehe: DE:Verkehrszeichen_in_Deutschland/Kompakt
  • Sortiert sind die Zeichen nach ihrer Nummer in der StVO.
  • Die Hauptzeichen haben 600 mm Quermaß (in Größe 2 für 20-80 km/h), abgesetzte Zusatzzeichen sind 420 mm breit. Entsprechend sind auf dieser Seite 120px und 84px angesetzt. Das Einbahnstraßenschild ist 800 mm breit. Die Zeichen für Fußgängerüberwege sind 750 mm und für Verkehrsberuhigte Bereiche sowie Ortsschilder 900 mm breit.

Fußnoten